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Kameralistische Encyclopädie : Handbuch der Kameralwissenschaften und ihrer Literatur für Rechts- und Verwaltungs-Beamte, Landstände, Gemeinde-Räthe und Kameral-Candidaten / von Edward Baumstark
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anbelangt, ſo kann die Beſchrankung auf den möglich geringſten Aufwand nicht zum Geſetze erhoben werden, wohl aber, was die Einrichtung der Ausgaben für die Zwecke, deren Verſorgung anerkannt iſt, betrifft. v. Malchus II.§. 2. v. Jacob§. 833. Rau III.§. 24 flg.

2) Im Alterthume entſtand die Nothwendigkeit der Staatsſchätze, weil die Völker deſſelben den Krieg als Einkommensquelle betrachteten, eine ſo regelmäßige Abgabenerhepung wie unſre Staaten nicht kannten, und die Kenntniß von nutzbrin⸗ gender Anlegung von Capitalien nicht hatten, wie ſie bei uns allgemein iſt.(Bökh Staatshaushalt der Athener. I. 172. 472. Hegewiſch Ueb. d. römiſch. Finanz. S. 62. 131. Boſſe Finanzw. im röm. Staate. I.§. 68. Ganilh Essay pol. sur le revenu public. I. 51.). Im Mittelalter entſtand der Gedanke an Staats⸗ ſchätze wegen der Seltenheit des Geldes, wegen der Naturalwirthſchaft der Staaten und wegen der Verſchmelzung des fürſtlichen Eigenthums mit dem Staatseigenthume von ſelbſt. In neuerer Zeit iſt jenes Alles nicht der Fall, und die Staatsſchätze ſind verwerflich, weil ſie der Volkswirthſchaft Capital und Capitaleinkommen entzie⸗ hen, ſie alſo in ihrer Entwickelung hemmen; weil jetzt zu außerordentlichen Staats⸗ ausgaben in Privathänden genug Geld bereit liegt; weil ſchon ſehr bedeutende Staatsſchätze beim Eintritte außerordentlicher Bedürfniſſe nicht zureichen. S. Für ſolche: v. Struenſee Abhandl. I. 216. Samml. v. Auffätzen. II. 43. v. Jacob §. 731. Bodinus De republ. lib VI. p. 1051. Hume polit. Verſuche S. 163. v. Juſti Staatswirthſch. II.§. 528. Bergius Magazin. Art. Schatz des Re⸗ genten und Staats. Gegen ſolche: Lotz Reviſion IV. 113. Handb. III. S. 390. v. Soden Nat. Oec. V.§. 304. Fulda§. 227. v. Sonnenfels III. 392. A. Smith Inquiry II. 258. IV 305. Spittler Vorleſ. über Politik S. 290. v. Malchus I.§. 81. 8

3) Ueber die Vor⸗ und Nachtheile derſelben entſcheidet die wahrſcheinliche Wir⸗ kung einer Erhöhung der alten oder umlage von neuen Steuern auf die Volkswirth⸗ ſchaft. Dabei iſt neben der Größe der zu deckenden außerordentlichen Ausgabe zu erwägen, daß man den Gewerben vieles entzieht, was nutzbar verwendet würde; daß ſo große Steuerſummen derſelben oft unerſchwinglich ſind; daß ſich ſolche Ausgaben in der Regel wiederholen; daß man ſuchen ſoll, ſolche plötzliche Laſten ſoviel als möglich zu vertheilen, ſo ſchnell, mühelos und wohlfeil als thunlich zu erheben, was bei Steuerumlagen nicht der Fall iſt, und daß man das ganze Steuerſyſtem in Er⸗ wägung ziehe. S. Für Erhöhung v. Jacob§. 736. v. Soden V.§. 307. Dagegen v. Sonnenfels III 383. S. aber auch v. Malchus I.§. 82. v. Struenſee Samml. v. Aufſätzen II. 20. Es haben zwar Ricardo(Principles of pol. Econ. p. 301— 306.) und Nebenius(Oeff. Credit I. 661), die Steuer⸗ erhöhung, jener fur ein beſſeres, diefer für ein gleich gutes Mittel als wie die Staatsanleihen erklärt; auch Zachariä Staatsſchuldenweſen S. 41. meint, bei dieſer Frage ſei Gegenwart und Zukunſt eins. Allein m. ſ. die Widerlegung dieſer Anſichten in Meinen Verſuchen S. 514— 520. Merkwürdig iſt das Beiſpiel Englands von a. 1688— 1824. S. darüber ebendaſelbſt S. 539— 549. Lowe England nach ſ. gegenw. Zuſt. S. 17. flg.

4) Der ſchnelle Verkauf bei außerordentlichen Bedürfniſten iſt ein unzuverlä⸗ ßiges unzureichendes zu langſames Mittel. Aber man weiſt zur Dotation der Schul⸗ dentilgcaſſe jährlich zu verkaufende Domänen und Waldungen aus; oder emittirt Kreditpapiere im Geſammtwerthe ſolcher zum Verkaufe ausgeſetzter Güter und be⸗ dingt beim ſpätern Verkaufe die Zahlung des Kaufſchillings in denſelben. S. v. Mal⸗ chus I.§. 84. v. Jacob§. 744. Ganilh Des Systemes I. 343.

5) Die Lobredner der Staatsſchulden ſ. m. im§. 415. N. 2. Die Saint⸗ ſimoniſten haben neuerlich ſogar die Deckung des ganzen Staarsaufwandes durch An⸗ leihen vorgeſchlagen. Decourdemanche Aux Industriels. Lettres sur la Legisla- tion. Paris 1831. p. 61. Dagegen Meine Verſuche S. 442. 459. Staatsſchulden find das prompteſte Mittel zur Deckung außerordentlicher Bedürfniſſe, und verthei⸗ len die Laſt ſo drückender Ark auf längere Zeit, damit ſie erträglich wird. Allein ihre Einwirkung auf die Privat⸗ und Volkswirthſchaft, die Staatsverfaſſung, Mo⸗ ralirät und Bildung des Volks, auf die geſammte Staatsverwaltung und auf den

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9) Bel Lebensmittel; beider, ſo daf bezablt würde, v. Malchus II 296. Sehr e dienſgehalt v. Malchus

10) v. T §. 62. Kluͤb politit. I. 10

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