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0 und 6, die de b beibehalten wa⸗ 1 daß man mit varen. Würde von à nach b in rminderte ſich in jrt: um wie bil das Gefälle von;
der Rechnung und
zuſammenſalng ſetzen, um niches ſtten Filha luf uß ſich amn daſſebe er ernideigt wurde
37 §. 25.
Aufgabe 12. Nach den Notizen und Berechnungen im Manual §. 20. einen Nivellementsriß zu zeichnen.
Auflöſung. Man zieht(Fig. 26.) die Linie 06 als die durch den Anfangspunkt a gelegte Horizontale. Auf ihr theile man von 0 aus die Stationslängen ab, als 10 Ruthen 5 Fuß, 17 Ruthen 2 Fuß ꝛc. nach dem Längen⸗Maaßſtabe. In der unter der Rubrik»Bemerkungen? befindlichen Berechnung erſehen wir die Höhenlage der Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 6 zu dem Punkte O oder zu der durch denſelben gezogenen Hori⸗ zontalen. Der Punkt 1 liegt 2 Fuß 6 ½ Zoll oberhalb; man errichtet in 1 ein Perpendikel, und trägt darauf das Maaß von 2 Fuß 6 ½ Zoll nach dem Höhen⸗Maaßſtabe. Der Punkt 2 liegt 3 Fuß 4 ½ Zoll ober⸗ halb; man zieht ebenfalls nach oben eine ſenkrechte Linie und trägt da⸗ rauf 3 Fuß 4 ½ Zoll. Der Punkt 3 liegt 1 Fuß 9 ½ Zoll unterhalbz es wird hier nach unten ein Perpendikel gefällt, und darauf 1 Fuß 9 ½ Zoll abgenommen. Von den Punkten 4, 5, 6 werden ebenfalls Per⸗ pendikel herabgezogen, und die nach dem Manugl für dieſelben berechneten Maaße darauf verzeichnet..
Die auf den Perpendikeln verzeichneten Punkte werden, wie Fig. 26. zeigt, mit einander verbunden, und die ſo entſtehende Figur giebt uns das Bild von dem Profil des Terrains der nivellirten Linie. Zie⸗ hen wir die Linie ab, ſo können wir mittelſt des Zirkels und dem Hö⸗ hen⸗Maaßſtabe bei jedem Punkte abnehmen, wie tief der Abtrag, oder wie hoch der Auftrag von ihm bis zur Linie ab werden müßte, und wir würden ſo geometriſch finden, was wir in§. 24. durch Rechnung er⸗ langt haben, und zwar für den Punkt 0= 0, für 1—= 3 Fuß 2 Zoll Abtrag; für 2= 5 Fuß 111¼0 Zoll Abtragz für 3= 1 Fuß 42⅓0 Zoll Abtragz für 4= 11 ⅜ Zoll Auftrag; für 5= 1 Fuß 1³ ⁄0 Zoll Abtrag. Betreffs der beiden Maaßſtäbe zu Fig. 26. wird noch bemerkt, daß der zu den Längen der 10theilige iſt, d. h. die rheinl. Ruthe zu 10 Fuß und dieſer zu 10 Zoll; der zu den Höhen aber der 12theilige, die rheinl. Ruthe zu 12 Fuß und dieſer zu 123oll. In den Profilzeichnungen iſt die Ruthe mit— o, der Fuß mit—“, der Zoll mit—“ bezeichnet.
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