tten Aund B gleich, oder wenn t, bis einige zl, 8 6, 14, b.) zin „ſo giedt die Höh Stand jener ei von dem Hähen⸗ terſchied zeigt das 3 2 Fuß hoch, ſ enn das Gefäle beſchriebener Art iſchen A und B kalen abbrechen, in zweiter, etwa in die Horizon⸗ ter Pfahl, etwa 1s B wagerecht, zuß hoch iſt; zu 7 Fuß, als ſ 4 angefangene n dieſen 7Fuß „und das Ge⸗
anfangend, die en hohen Pfahl een, bis dieſelhe einen andern, eine neue wage⸗ e Erdoberfläche höherer Pfahl ontalen ſolange Die Maaſe un werden aͤhit, ſchied gitt das fangen und er kennen kann.
23
Die eben gegebene Auflöſung gilt für den Fall, wo das Terralin meiſt eine durchgehends abhängige Fläche bildet. Es kann nun aber auch der Fall vorkommen, wo nicht nur eine Hebung, ſondern auch eine Senkung der angefangenen Horizontalen wiederholentlich nothwendig wird.
Es ſei das Gefälle zwiſchen A und B(Fig. 18.), abzuwägen. Der Pfahl A wird 3 Zoll über der Oberfläche vorſtehend eingeſchlagen, und man wägt bis C die durch A angegebene Horizontale ab; hier ſetzt man aber dieſelbe 2 ½ Fuß nieder, und ſteckt von dem um ſo viel tiefer einge⸗ ſchlagenen Pfahle die Wagerechte fort bis D, wo man dieſelbe nicht wei⸗ ter fortſetzen kann, ſondern ſich genöthigt ſieht, ſie wieder zu heben; es geſchieht dies um 3 Fuß. Von dem nach dieſem Maaße eingeſetzten Pfahle wird weiter mit dem Abwägen fortgefahren bis E; hier berührt die Horizontale das Terrain, und ſie wird deshalb wieder um 2 ½ Fuß höher geſtellt. Von hier aus kommt man endlich über den Punkt B, und zwar ſo, daß der Pfahl daſelbſt 4 Zoll über der Oberfläche ſteht.
Es muß nun ſowohl das Steigen als das Fallen der Horizontalen zuſammengezogen und die Summen mit einander verglichen werden. Um wie viel die Summe des Steigens größer iſt als die des Fallens, um ſoviel iſt der Punkt B höher als A, und umgekehrt; um wie viel die Summe des Fallens größer iſt, um ſo viel müßte B niedriger liegen als A. In dem durch Fig. 18. gegebenen Beiſpiele finden wir ein Steigen von: bei A 3 Zoll, bei D 3 Fuß, bei E 2 ½⅓ Fuß, zuſammen = 5 Fuß 9 Zoll; dagegen ein Fallen von: bei G 2 ½ Fuß und bei B 4 Zoll, giebt 2 Fuß und 10 Zoll. Dieſe Summe von jener abgezogen, giebt den Unterſchied von 2 Fuß 11 Zoll, um wie viel alſo B höher tegf als A.
Auch für größere Längen als 30 Ruthen bleibt das eben beſchrie⸗ bene Verfahren deſſelbe, und iſt dabei nur zu bemerken, daß man ſich
die Maaße des Erhebens der Horizontalen untereinander aufſchreiben, und getrennt von dieſen ebenſo die Maaße des Abſetzens, um dann durch obige Rechnung das richtige Reſultat zu erlangen.
Anmek. Sowie man mit der Setzwage bei Ermittelung des Gefäl⸗ les zwiſchen 2 Punkten verfährt; ebenſo könnte man auch mittelſt der Ka⸗ nalwage dieſelbe Aufgabe bei kürzeren und längeren Strecken durch Abwä⸗ gußg einer oder mehrer gebrochenen Horizontallinien löͤſen. Dieſe Ausfüh⸗ rung iſt aber zu zeitraubend, und es iſt bei kurzen Linien lieber die in vor⸗


