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und Civildienſt, die guten Handelsleute, die Rentenbeziehenden und wohlhabendſten Bürger rechne, nicht über hundert tau⸗ ſend Familien zählen kann, und ich glaubte nicht zu lügen, wenn ich ſagen würde, daß es deren nicht zehntauſend kleine oder große giebt, welche man ganz wohlhabend nennen könnte.“
Der Marſchall von Vauban war, wie Colbert, von der un⸗ gleichen Vertheilung der Steuern ergriffen, welche die größte Drangſal ſeiner Zeit war, und er beklagte den Mißbrauch der Privilegien, vermöge welcher die reichſten Klaſſen von den Auflagen befreit waren. Es kam ihm die Idee, daß die Ein⸗ künfte der Völker, welche mit ſo großen Koſten erlangt wurden, ſich vortheilhaft durch eine einzige, allgemeine, verhältnißmäßig gleiche Grundſteuer erſetzen ließen, welche auf den zehnten Theil der Naturaleinkünfte rückſichtlich der Früchte der Erde, in Geld aber rückſichtlich der anderen Vermögenstheile feſtge⸗ ſetzt werden ſollte, und welche er aus dieſem Grunde den Kö⸗ nigszehnten nannte.
Man findet zahlreiche Beziehungen zwiſchen ſeinen ökonomi⸗ ſchen Anſichten und jenen, welche Turgot ein halbes Jahr⸗ hundert ſpäter geltend machen ſollte. Er verlangte die Aufhebung der Binnenzölle und die Herabſetzung der Tarife rückſichtlich der ausländiſchen Erzeugniſſe; eine Herabſetzung der Salzſteuer um die Hälfte, und die Aufhebung der indirec⸗ ten Steuern, mit Einſchluß des Kirchenzehntens. Es lagen in ſeinem Reformentwurf viele unausführbare Verbeſſerungen; aber die Grundmaximen, auf welche er geſtützt war, ehren zugleich ſeine Urtheilskraft und ſeinen Charakter.„Kein Staat, ſagte er, kann ſich halten, wenn die Unterthanen ihn nicht auf⸗ recht erhalten. Nun begreift dieſe Aufrechterhaltung alle Bedürfniſſe des Staats, zu welchen beizutragen folglich
alle Unterthanen verpflichtet ſind. Aus dieſer Nothwendigkeit
geht hervor: erſtens, eine natürliche Verbindlichkeit für die Unterthanen eines jeden Standes, im Verhältniß ihres Ein⸗ kommens oder ihres Gewerbes beizutragen, ohne daß irgend einer derſelben ſich billig davon befreien kann; zweitens,
daß es tigen, d daß jede Beitrag theil de Allein der übe Menſch den ge Staats ſtück zu ſich Be⸗ gemeinf ein N ſchlech keine S des Sa in dem iſt, d eino Schr. Salz oft g naiye hören kannn, ſchaft lich rüh Ein a alter Lu Voisg 6) Die Steuard's: 1767, B. v


