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fen, die kein Gegenſtand der Beſtcuerung iſt, noch ſeyn kann⸗ Sie mußte dann nehmen, nicht was dem Staate gebuhrte, und nicht mehr oder weniger als ihm gebuͤhrte, ſondern nehmen, was da war, und weil es da war.
Die nachtheiligen Folgen einer ſolchen, nicht auf einer
feſten Baſis, ſondern auf willkuͤhrlichen Berechnungen und Vor⸗ ausſezungen ruhenden Vertheilung des Staatsbeduͤrfniſſes konn⸗ ten nicht ausbleiben. Der Stillſtand des Nazional⸗Wohl⸗ ſtands, die Abnahme des Stoffs, von dem man den Staatsantheil erheben wollte, alſo des Staatsantheils ſelbſt, mußten ſich zeigen.
Die in gleichem Grade entſtehende Luͤcke im Staatsſchaze, und das mit der fortſchreitenden Kultur erwachſende Staatsbe⸗ duͤrfniß brachten nicht die Wirkung hervor, die Kammerali⸗ ſtik auf den wahren Urſprung, namlich die unrichtige Vertheilung, aufmerkſam zu machen. Man ſuchte den Grund vielmehr darin, daß durch alle bisherige direkte und indirekte Auflagen noch nicht alle einzelne Theile des Na⸗ zional⸗Vermoͤgens, oder nicht dem Beduͤrfen gemaͤß beſteuert ſeyn. Man vermehrte alſo die Auflagen unter neuen Ruöbriken, man ſuchte neue Gegenſtaͤnde fuͤr ſie auf.
5327.
Die indirekten Auflagen kranken vorzuͤglich außer ihrer Unvereinbarkeit mit dem nazional⸗ oͤkonomiſtiſchen Auf⸗ lagenprinzip, an folgenden weſentlichen Gebrechen:
1. die ſtille Ausgleichung unter den Produzenten und
Konſumenten, auf welche die Kammeraliſtik dabey rechnete,
iſt auch hier nur ideal.
Der abſolute Werth zwingt dem Konſumenten das
Genußmittel um jeden Preis, alſo auch auf Koſten des bequemen und frohen Lebensgenuſſes auf. Die Beſteurung der Produktifkraft entmuthet dagegen den Produzenten.
Die Abhaͤngigkeit des iſolirten Produzenten wird da⸗ durch erhoͤht, ſo wie die ohnehin ſo bedeutenden Vortheile des Kapitalſtoffs(Naz. Oek. 1. B. Z. 58.). Durch die Beſchraͤn⸗


