iſl dieſe Abtheilung in Rürſicht auf den eigent» lihen 3weE meines Buchs gleichſam nur eine Zugabe; und daher glaubte ich es,- an dem, was geſagt worden, ſc<on bewenden laſſen zu fönnen,| Die genauere Kenntniß von den Ge- ſhäffen und Berhältfniſſen dex Domainen- Äm- fer erhälf man leichf durch einige Routine beim Kammer- Collegio.
Man wird hin und wieder in dieſem zwei- fen Zheile Wiederholungen'beimerfen. Dieſe woren aber nofhwendig, weil eine jede Abthei- hung gewiſſermaaßen ihren; verſchiedenen Ge- fichtspunff“ bat, der vollſtändig: aufgefaßt wers den mußte, ſo wie in einer wohlgeordneten Res giſiratur Abſchriffen und Auszüge aus einem Acfenſtu€ in das andere gemacht werden.
Die Anzahl der Beilagen iſt größer.gewor- den, als'es anfänglid) die Abſicht. war. In der Rückſicht jedoch, daß Schemata eine“ Sache am. beſten verſinnlichen, iſt manche Beilage, die nicht grade imnumgänglich nöfthig geweſen wäre, jſlieben geblieben.
CGhlüßlich bemerke iM noch, daß die anz geführfen Güudpreußiſchen Directorial- Reſcripte, wenn nichf eine einzelne Kammer zugleich be- nannf iſt,'an ſämmtliche Güdpreußiſche Kam: nern ergangen ſind,


