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Vierzehnte Abtheilung. Ueber die Berechnung ꝛc. 295
ſaͤmmtlich mit ihrem veranſchlagten Werthe.
b) Futter, im Laufe des Jahres aus den Laͤndereien der Schaͤferei ge⸗ nommen.
c) Futter von andern Guͤtern.
d) Baare Auslagen.
1) fuͤr Fucter und Streue, 2) fuͤr Lohn aller Art, 3) fuͤr kleinere Geraͤthſchaften.
e) Zinſenbetrag vom laufenden und
vom ſtehenden Kapital.
Die Ertrags⸗Rechnung enthaͤlt im zweiten
Theil:— 1) allen Abgang;
a) alles verkaufte Vieh, Futter und Geraͤthe,
b) alles zur Haushaltung genommene Vieh,
c) alles zu andern Zwecken verwendete Futter und Geraͤthe;
2) alle Beſtaͤnde;
a) alle Vorraͤthe von jungem Vieh, Wolle, Duͤnger, Futter und Streumittel;
b) alle ruͤckſtaͤndigen Nutzungen.
In der Ertragsrechnung werden alle Beſtaͤnde nach einem laufenden Werthe angeſetzt, und in der neuen Rechnung eben ſo aufgefuͤhrt.
Nach dem Schluß laͤßt ſich auseinanderſetzen, was an den Gegenſtaͤnden des vorjaͤhrigen Inven⸗ tariums gewonnen oder verloren worden iſt.
Die Ertragsrechnung kann mit 2 Haupt⸗Co⸗ lumnen in jedem Theil gefuͤhrt werden, die eine fuͤr


