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Bierzehnte Abiheilung, Ueber die Berechnung ꝛc. 293
c) Alles rein Berſavaggegoingene, ebenfalls nach dem Werthe des Inventariums oder des Ankaufs, unter denſelben Rubriken, wie bei a. Man verſuche hierbei keine Aenderung der Ru⸗ briken. Die Sachbeſtaͤnde ſind in beſonderen Ver⸗ zeichniſſen zu uͤberſehen. Hier handelt es ſich nur um die Art der Vermehrung und Verminderung des Kapitals. 2) alle Beſtaͤnde, oder das neue Inventarium a) von Vieh, nach einer neuen Taxe, b) von Grundſtuͤcken, und c) von Geraͤthſchaften, mit Beieſchäges ihrer Abnußuns⸗
Der Kapital⸗Rechnung gebe man 2 Haupt⸗Co⸗ lumnen fuͤr den Geldbetrag, die erſte fuͤr die einzelnen Poſten, und die zweite fuͤr die Summe jeder Rubrik.
Wenn man im zweiten Theil die Rubrik ver⸗ kauft und alsdann das ganze neue Inventarium noch mit 2 beſonderen Columnen verſieht, die eine fuͤr den Gewinn und die andere fuͤr den Verluſt bei jedem einzelnen Poſten im Vergleich mit den Anſaͤtzen derſelben im erſten Theil, ſo leiſtet eine ſo eingerichtete Kapital⸗Rechnung den Forderungen ihres Zwece Genuͤge.
Bei der Vergleichung des vorhandenen Kapitals und des Zuſchuſſes gegen den Abgang und den Beſtand iſt nämlich zuletzt noch die Nachweiſung der Verän⸗ derung des Kapitals erforderlich.
Dieſe Veraͤnderung wird nachgewieſen,
1) in den vermeyrenden Theilen:


