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Beiträge zur Kenntniss und Behandlung der Wolle und Schaafe : nebst einem Verzeichniss mehrerer Schäfereien zum Gebrauch für angehende Landwirthe und Fabrikanten / von Johann Philipp Wagner . Mit e. Vorw. vom Staatsrath Thaer
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Dreizehnte Abtheilung. Ueber die Behandlung ꝛc. 283

der Verluſt wird nicht immer dem rechten Erben

wiedererſtattet.

§. 312. Vom Verpacken in Buͤndeln.

Das Verpacken der Wolle in Buͤndeln ge⸗ ſchieht noch hin und wieder mit Wickeln, die aus der Wolle ſelbſt gedreht ſind. Dieſes Drehen aber bringt die Wolle aus ihrer natuͤrlichen Geſtalt; es gibt ihr das Anſehen, als waͤre ſie nach der Schur gewaſchen, erſchwert die Sortirung, und der Fut⸗ terſtaub wird durch dieſes Einwickeln noch feſter eingedruͤckt..

Uebrigens wird die Scheerſeite nach unten ge⸗ wandt und Kopf bei Kopf gelegt.

§. 313. 34

Vom Liegenlaſſen unverpackter Wolle.

Der Ort ſei nicht feucht. Wenn man einen Sack Wolle auch nur 8 Tage auf trockener Erde ſtehen laͤßt, ſo faͤngt die Wolle ſchon an zu ſtocken.

§. 514. Vom Verpacken in Saͤchen.

Alle Schlacht⸗ und Raufwolle wird beſonders verpackt; desgleichen auch alle Lammwolle. Die Unterſcheidung der uͤbrigen Wolle nach dem Ge ſchlecht oder Alter iſt nicht noͤthig, ſobald die Fließe nach ihrer Feinheit von einander abgeſondert ſind.