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| feuer, vom Weizen— 2 gt.— mehr, und vom M Rübſen— 1 gr.— Acciſe gegeben.
|| 1.7) Bisher haben viele auSwärtige, freiwillige | Mahlgäſte hier gemahlen; wenigſtens eben ſo viel als ' Zwanggäſte. Malz wird aber weiter nicht, als das von den nahe gelegenen Städten, in der hieſigen Mühle | geſchrotet. | Außer den, ſchon im alten Anſchlage ängegebe- nen Häuslern und Gemeinden, haben ſich ſeitdeni feine weiter vom Mahlzwange frei gemacht, und auch dieſe mahlén wieder in der Mühle. Fol. 19." Die Kerbholzquanta*) verändern ſich nach den Neuangebauten. 18) An Bäckerlohn wird pro Brod—— 8 pf. gegeben. Von 12 Schfl. werden gewöhnlich 20— 24 dergleichen Brode gebacken, und dieſe dauern ge- Vergl. wöhnlich 10 Tage. Fol, 13. 19) Felerburſche ſind gewöhnlich täglich 2*) in der Mühle, und kann man jährlich über 700 rech- nen.— Nach den Polizeivorſchriften, ſollen nur 2 M in einer Mühle über Nacht bleiben. Dieſe Feierbur- || ſche thun weiter nichts, als die Mühle ſcharf machen, und erhalten die Koſt mit den übrigen. Vorgeleſen, genehmigt und mitunterſchrieben. Datum ut supra, G. v. F. Gottlob Ludwig Goldig.
À SACE OTST TEA LO Â VI*) Eine neuere Angabe des Kerbholzquanti, als die Fol. 20.b bemerkte, habe ih niht erhalten können. ++) Jm Anſchlage ſind täglich 1F dergleichen gerechnet, Vergl, Vol, 17.b


