Korn auf einen dergleichen Acker oder auf die vermeſſenen Feldſtücke geſäet worden, und nach den hieraus ſich ergeben- den Verhältniſſen und der aus den Saatregiſtern zu entneh- menden oder von den Sseleuten zu beſtimmenden Ausſaat auf den ſammtlichen übrigen Feldſtücken der ohngefähre. Flächen- inhalt der Felder berechnet.
Kann man bei der- Veranſchlagung eines Guts. auf brauchbare Wirthſchafts- Manualien und Regiſter nicht rech- nen, oder entſtehen Zweifel über die Aechtheit und Glaubwür- digkeit derſelben, ſo muß. man, wie bereits im erſten Theile augegeben worden, deſio mehr Fleiß auf die Einziehung der nôöthigen Jnformationen verwenden und. feine Gelegenheit ver- \äumen, Notizen zu ſammeln.


