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Dünger und Lohgruben.— Rinnen und Kanäle, deren Anlegung.— Brunnen.— Backs, Brenn⸗ oder Schmelz⸗ öfen.— Rinnen und Zwischenräume zwischen den Häu⸗ sern sind gemeinschaftlich. Zäune und Wellerwände. — Lebendige Hecen.— Grenzgraben und Gremsteine. Verlorene Sachen.— Schatzfinder.— Jagd.— Fischerei. Beute.— Kaperei.— Flußbette.— Bäume auf der Grenze.— Früchte.— Wegerecht. Hutungsgerech⸗ tigkeit.— Holzungsgerech igkeit.— Mühlenzwans, Brau⸗ und Brantweinzwang.— Von Ver trägen— Rechtsgültigkeit eines Vertrages.— Fähigkeit, Ver⸗ trage zu schließen.— Contra te müsen schriftlich ab⸗ gefaßt seyn.— Verträge konnen mündlich geschlossen werden.— Sckriftliche Vertrage müssen gerichtlich ab⸗ schlossen werden.— Ein vand des Zwanges, Irrthums, Betruges oder der Ver etzung.— Erfüllung der Ver- träge.— Gewährleistung bei Vertragen.— Aufhebung der Verträge.— Von der mittellgren Erwerbung des Eigenthums.— Von Kaufs⸗ und Verkaufsgeschästen. — Von Cessionen oder Abtretung der Rechte.— Von gewagten Verträgen.— Der Gebrauch des Looses ist erlaubt.— Spielschulden können nicht gerichtlich ein⸗ geklagt werden.— Wetten können eingeklagt werden. „Wetten sind ungültig.— Oeffentliche Lotterien, Glücksbuden und Glücksspiele konnen nur mit Geneh⸗ migung des Staats unternommen werden.— Von Dar⸗ lehen.— Von Zinsen.— Aufkündigung und Rückzah⸗ lung von Darlehen.— Von Cautionen un Bürg⸗ schaften.— Von Sachen, die in Verwahrung gegeben worden.— Von Leihverträgen.— Von Miethverträ⸗ gen.— Von Pachtungen, Erbpacht, Nießbrauch.— Von Schenkungen.— Vom Unterpsande und der Hy⸗ pothek.— Von der Verfährung.— Von Zahlungen und Quittungen.— Wechsel.— Von der Ehe u. Ehe⸗ scheidung.— Von den rechtlichen Folgen des uneheli⸗ chen Beischlafs.— Verpflegung und Erziehung eines unehelichen Kindes.— Art der Eutschädigung, Entbin⸗ dungs und Wochenkosten.— Pflichten der Eltern und Kinder, und von der väterlichen Gewalt.— Pflege ⸗ kinder. i


