Landesgesetzkunde unter dem Bürger und Landmann verbreitet, muß sich auch die Zahl der treuen, rechtli⸗ chen und gehöͤrsamen Unterthauen mehren, Ordnung, Ruhe und Sicherheit ungestorter herrschen, das Gefühl fir Sittlichkeit und Tugend mehr veredelt werden;— Un⸗ wissenheit wird der strafenden Gerechtigkeit kein Opfer mehr zuführen, und der Ulebertreter der Gesetze werden weniger werden, weniger seyn.
Daß dem theueren Vaterlande eine solche Zukunft vorbereitet werde, muß vorz glich der Wunsch desjeni⸗ gen seyn, der den Vorzug und das Glück erkennt, unter einer so weisen und gerechten Gesetzgebung, als es die Preussische ist, zu leben. Diesem Wunsche entgegen zu kommen und damit sich Jeder selhst die nothwendige Kenntniß der wichtigsten vaterländischen Gesetze erwer⸗ ben kann, bearbeitete ich das kleine Haus⸗ und Taschengesetzbuch. l
Es wurde diese Schrift vom Publikum so gänstig aufgenommen, daß sich die erste Auflage binnen drei Monaten gänzlich vergrif. Bei der daher nöthig ge⸗ wordenen zweiten Auflage glaubte ich meinen Dank für die ehrenvolle Würdigung der Schrift, sowohl in ber Idee als in der Ausführung, nicht besser beweisen zu könnem als daß ich derselben die möglichste Vollendung zu geben suchte. Zualeich mache ich aber auch das of⸗ fene Geständniß, daß ich ausser dem allgemeinen Land⸗ rechte und der Gesetzsammlung von mehreren andern vortrefflichen Schriften, welche über diesen Gegenstand handeln, und die ich anzuführen für überslüssig halte, einen fleißigen und dankbaren Gebrauch gemacht habe. Möge das Buch, wie an Verbesserung und Vermehrung, so auch an Nutzen dadurch gewonnen haben.
Gutes Papier, sauberer und correkter Druck und der verhältnißmäßig billige Preis von 18 gl. für 184 Bogen in Hetav, werden dasselbe eben so empfehlen, als die schließliche Bemerkung: daß des Staats kanz⸗ lers Fürst von Hardenberg Durchlaucht, dessen Erscheinung nicht nur sehr belobt, sondern auch die Zueignung des Werkes wohlwollend zu genehmi⸗ gen, die Gnade gehabt haben.
Hagendorf, im Februar 1822.
Der Verfasser.
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