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so werden für diese ebenfalls Unterabtheilungen bestimmt.
Theils um die Rubriken nicht ohne Noth zu vervielfältigen, und theils um manchen Posten, welche unter keine Rubrik passen, einen Platz an— zuweisen, überschreibe man sowohl bei der Aus— gabe, als bei der Einnahme, ein Kapitel, welches man zuletzt anbringt, mit: Insgemein. Dieses Kapitel, welches in allen Rechnungen unter diesen oder unter einem andern Numen das Bürgerrecht erhalten hat, darf aber nicht zu weit ausgedehnt werden, und sollte nur für unvorhergesehene Fälle berechnet seyn. Gegenstände, die fast in jedem Jahre vorkommen, müssen stehende Kapitel aus⸗ machen, und sind nicht unter das Schlußkapitel insgemein zu bringen.
In den Einnahmen wird die Zahl, das Ge— wicht und der Empfänger so speciell als möglich angegeben, weil dies nicht nur zu wichtigen Be⸗ merkungen Veranlassung geben kann, sondern da— durch auch jedem Irrthume vorgebeugt wird.
Daß am Ende sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen nach den Kapiteln wiederholt und die beiden Hauptsummen gegen einander verglichen werden, versteht sich von selbst und braucht hier nicht weiter erörtert zu werden.
Bei den Ausfischungen der Wintechaltungen, wo man, so wie bei dem Einsetzen der Fische in


