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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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269 sehen, ob Eine Post gehoben ist, oder nach zehn Posten umher zu suchen und umher zu exequiren; ein großer Unterschied, ob die mit wenigen Per⸗ sonen besetzten Behörden alle Berechnungen und sollen, oder ob

Auseinandersetzungen vornehmen

dies den unzähligen Individuen aufge legt wird.

Die Steigerung der Procente findet in Brit⸗

tanien bei den Kaptitalien nicht Statt; auch das

geringste zahlt den vollen Satz, in der richtigen

Voraussetzung, daß jedes Kapital in der Regel

eine Einnahme gewährt, die über das minimum hinausführt, welches befreiet bleiben soll. Per⸗

sonen, die unter dem Brittischen minimum blei ben, durften auch keine Kapitalien besttzen. Die

Uebernahme dieses Grundsatzes wegen der Ka

pitalien, hebt also auch die Bedenken, welche

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gegen jene Vorschläge über den Ort der Besteue rung allerdings mit Recht erhoben werden könn ten, wenn eine Steigerung der Procente für die Kapitalien Statt fände: denn es 1 bei ver⸗ theilter Austhuung derselben eine andre steue⸗ rung erscheinen, als bei der 9 7 in gro

ßen Summen.