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1. Ich habe Vorschriften, Zahlen, von de— nen auch nicht eine einzige unbedingt— höch— stens hier und da durch Zufall— mit der Wahr— heit übereinstimmt, zu einem gesetzlichen Kanon er— hoben; ich habe die Falschheit förmlich constituirt;
2. ich habe an die Stelle des wahren wirk—
lichen Einkommens, welches in Brittanien stets zum Grunde gelegt wird und überall stets zum Grunde gelegt werden muß, ein unwahres heraus calculirt, und das größte Mi vverhältniß zu dem Einkommen, und der Besteuerung be— gründet, wo ein solcher Calcul weder gesetzlich noch möglich ist. Es muß also schlechterdings den Commissarien, bei Ausmittelung des wahren Einkommens, kein solcher Hemmschuh angelegt werden: es darf niemand sein wahres Einkom— men durch Hypothesen und financielle Taschen—
spielerkünste verschwinden lassen. Einen zweiten Fall angenommen; man wolle von dem ausgemittelten Einkommen alle Real- und 3
Personalschulden abziehen:— was bedeutet dies?
1. Einen Rückfall in die oben widerlegte
Meinung vom Abziehen der Ausgaben.


