—.— 254—— sind.— Vom Feinde leidet man gezwungen 5 man entschuldigt Mißgriffe der Behörden in den Augenblicken dringender Noth: aber vollständi—
gere Rechtfertigung ist nur dadurch möglich, daß
nach zurückgekehrter Besonnenheit rastlos zur Ab— 0 helfung des entstandenen Uebels gewirkt, nicht aus 1
irgend einem unedlen oder unzureichenden Grunde gesagt werde:—„so besteh' es jetzunder.“— Es giebt Prägravationen, die ohne Ausgleichung
uns als verewigte Sünden zur Last fallen müs—
sen: so die Besteuerung der Städte(Berlin aus— geschlossen) mit einen Drittheil der gesammten Aus— schreiben; die Besteuerung adeliger Pächter zu 5, königlicher zu 12 pro Ct. von der Nahrung; die mindere Belastung des Eigenthümers, als des Benutzers überhaupt; die Lagersteuer, wo das größte Rittergut nur vier- bis sechsmal so viel zahlte, als der ärmste Bauer in der unfrucht— barsten Gegend; die Besteuerung nach der Aus— saat, dem unrichtigsten aller Maßstäbe, wo der Morgen des fruchtbarsten Bruchlandes nicht mehr
zahlt, als der Morgen des unfruchtbarsten Sand—


