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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer, dargestellt mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen / von Friedrich von Raumer
Entstehung
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2) Qiuittungen über bezahlte öffentliche Ab— gaben, u. s. w.

Diese Stempel zahlt in der Regel der

Aussteller der Quittung;— Quittungen

ohne Stempel beweisen vor Gericht nicht.

8. Stempel für Bestätigung und für vidimirte

Abschriften von Testamenten, desgl. für Autori—

sationen der Behörden zur Administrirung ir—

gend eines Vermögens(stamps on probates

of will, or letters of administration for any

estate). Wenn der Betrag zwischen

20 und 100 l. ist, so gilt der Stempel 10 8. bis 200: 7 2 bis 300: ⸗ 5 bis 450 8—

und so fort, sehr rasch anwachsend. So geben

1000 bis 1500 l. 30 l. 20,000 25,000 210 100,— 125,000 1,200 400,00— 500,00 5,000 über 500,000 6,00

Die Erben von Matrosen

oder Soldaten, die