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e 2„ 2 4 ln, en Das Gründungswesen enthält dann wieder:
dune: 9 a) die rechtliche Begründung des Gewerbes; ace d b) die Vermessung des Landguts; 1 c) die Schätzung seines Bodens; d) eine statistische Beschreibung. So erhält also diese Hauptabtheilung
hu, wieder vier Unterabtheilungen, und jede von inrichurg dez den letztern kann nach der mehr oder weni— so schl ct ger weitläuftigen Wirthschaft in besondere ihrer, gl Fächer abgetheilt werden, in welche dann die K fr de Aäeten mit der bestimmteren Bezeichnung unden ge ihres Inhalts in besondere Umschläge gelegt, un eh nig und diese mit Nummern gemarkt werden. fel Es bekommen daher 3˙ B. alle schriftliche rl dl Aussätze, welche Bestimmungen über die ver⸗ n Nhe dt schiedenen Rechtsverhältnisse des Guts ent—
halten, ihre eigene Abtheilung und Fächer im Archivschrank, und so wie sich während des Laufs der Gewerbjahre neue Vorfälle er— eignen, es betreffe nun Streitigkeiten oder neue Contracte und Verordnungen, welche das Rechtsverhältniß des Guts und des Ge⸗ werbes in irgend einem Zweig näher bestim— men, so werden die darüber erhaltenen Acten in die Faseikel derjenigen Fächer gelegt, in welchen sich die Acten gleichen Inhalts be—
g finden, oder es werden neue Umschläge um sie gemacht, wenn sie eine eigene Materie
enthalten. Dasselbe findet statt bey den an—
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