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F. 43. Bauwissenschaft.“ — 44. Rechtswissenschaft. — 45. Statistik. — 456. Technologie. — 47. Handlungswissenschaft. — 438. Cameralwissenschaft. — 49. Rechnungs- und Archipwissenschaft. — 50. Die reine Wirthschaftslehre. i — 51. Nähere Bestimmung der Grenzen des Stu— diums der Hülfswissenschaften. — 52. Ueber das Studium der Hauptwissenschaft selbst. — 53. Von dem Inhalt der niedern Landwirth— schaftswissenschaft. — 54 Ueber das Studium der höhern Landwirth— schaftswiffenschaft. a — 55, Die Geschichte der Landwirthschaft. — 56. Die landwirthschaftliche Litteraturgeschichte. 57.“ Ueber die Fortsetzung des Studiums 4) durch Lectür; 3 — 58. b) durch Reisen; — 59. 0) durch eigene Versuche. — 60. Darstellung eines Studienplans für den Landwirth. Tab. I. III. Cap. Grundfätze des Landwirthschafts⸗ rechts. a §. 61. Gesichtspunct, in welchem es hier abgehandelt wird. — 62. Begriff des Landwirthschaftsrechts.
J. Abtheilung. Rechtsbestimmungen uber die verschiedenen rechtlichen Erwerbarten des landwirthschaftlichen Gewerbes.
§. 63. Ueber die rechtliche Erwerbung überhaupt. — 64. Rechtsbegriff von einem Landgut.
I Aust Cipeehe
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