IV.
XVIII
5. I. Sie ist bedingt durch die Einführung des Geldes. a
— 12. Nähere Bestimmung des Begriffs von Geld.
— 13. Ueber die bestimmte practische Aufgabe des Gelderwerbs.
— 14. Sie bestimmt eine eigene Gattung practischer Wissenschaften..
— 15. Bestimmter Begriff der ökonomischen Wis— senschaften..
— 16. Eintheilung einer ökonomischen Wissenschaft.
Cap. Begriff der Landwirthschaftswis—
senschaft.
§. 17. Ueber das Verhältniß des Menschen zur äus⸗ sern Natur. b
— 18. Ueber die Aufgabe des landwirthschaftlichen Gewerbes.
— 19. Begriff der Landwirthschaftswissenschaft.
V. Cap. Begriff der höhern Landwirthschafts—
VI.
wissenschaft. L. 20. Eintheilung der Landwirthschaftswissenschaft. — 21. Begriff der höhern Landwirthschaftswissen—⸗ schaft. — 22. Ueber den Nutzen der höhern Landwirth⸗ schaftswissenschaft. Ca p. Von Eintheilung der höhern Land— wirkhschaftswissenschaft und den einzel⸗ nen Lehren derselben. §. 23. Von Eintheilung der höhern Landwirthschafts— wissenschaft. — 24. Von den einzelnen Hauptlehren der höhern Landwirthschaftswissenschaft. — 25. Von der Gründungslehre. — 26. Von der Benutzungslehre. — 27. Von der Darstellungslehre.
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