Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1807)
Entstehung
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Aulserordentliche Mittel, den Staatsbedürfnissen zu- Hülfe au kommen. Aulserordent liche Steuern. Anleihen u.s. w.

§. 213.

Wan⸗ Ost kann der Staat durch Kri eg oder

Minel, die A MEre Zufälle in eine Lage gebracht N Staatsausga-

den zu be-Werden, da die gewöhnlichen Einkünste

Streiten.

streiten. In diesem Falle muls der Regent zu aulserordentlichen Mitteln seine Zullucht nehmen. Von letzteren giebt es vorzüglich folgende: 1) Benutzung ei- nes ges ammleten Schatzes*); 2) aulserordentliche Steuern; 3) An- ticipationen gewisser schon eingeführ- ter Steuern, und 4) Anleihen. ) Vom Schatze wird noch an einem andern Orte die Re- de seyn. Da nicht in jedem Staate ein Schatz vor- handen ist; so kann derselbe gewissermassen auch

nicht als ein allgemelnes Mittel, den Staatsbedürfnis- en zu Hülfe zu kommen, angeführt werden.

Gesammeliex

Sahet Das leichteste und einfachste Mittel, den ausserordentlichen Staatsbedürsnissen zu Hülfe zu kommen, würde auf alle Fälle die Benutzung eines gesammelten Schatzes seyn; allein nur selten sindet sich ein Staat im Stande, zu diesem Mittel

seine Zullucht zu nehmen, vorzüglich in

nicht mehr zureichen, die Ausgaben zu be-

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