2— dü⸗§. 24. Ware ben Gegen die Verbreitung von Viehseu-vehecner 3. chen sind alle diejenigen Mittel anzuwen- ung den, velche die medicinische Polizey in —— + 1— 1100 Ansehung der epidemischen Krankheiten der vorschreibt. Allerdings verdienen jene die ö * 211— 1 ist, Aulmerksamkeit der Regierung, indem durch allgemein verbreéitete Viebseuchen ganze Provinzen verwüstéet, und der Land- ch 0 bau olt auf ein halbes Jahrhundert zurück- TVOI fühni. gesetet wird. 9. Zu den, auf die unmittelbare Ver- V ir kende Mittel. Men, vollkommnung des Ackerbaus ab— nach- zwecken den, Mitteln, gehört zu- dern erst die Begünstigung einer völlig „ 5 Preler Getrai cann freien Kornausfuhr ins Auslan dazngl dezu sOwoOhl, als aus einer Provinz in
8i. die andere. Die Nothvendigkeit die- ser fréeien Kornausfuahr lässt sich theils aus
SSel-
hen allgemeinen Grundsätzen, theils aus der h Zu Erfahrung) beweisen. Durch Einschrän- lazu, kung derselben werden dem Landbauer die dem Mittel benommen, sein Getraide abzuse- ochst tzen, und es wird der Marktpreis gewalt⸗ äch⸗ sam unter den wahren Fais erniedrigt. orꝛu- Nun aber haben wir oben(S. 97.) géezeigt,
dass der Marktpreis einer Waare sich nie auf längere Zeit von ihrem wahren Prei-⸗ 2—0 566 beträchtlich entfernen Kann. Dies gilt 2


