Sicherer
welchem der Rel HE rumn des Landbau— es beruht. Folge aus
dem Vorigen.
1e ——
Staate, dessen Reichthum in Gewerben und Handel bestehen, droben, wie unglückliche Kriege, veränderte Sitten, vermehrte Konkurrenz, Entdeckungen neuer Handelswege, An- knüpfung neuer und bequemerer Handels- verbindungen durch andeére emporxkommende Völ- ker.— Erläuterungtmaller dieser Wahrheiten durch Beispiele aus der alten und neuen Geschichte.
3. 10.
Dagegen steht der Reichthum eines
Grund, au +* 5—.....‚.—* Was eVolkes, wenn sich dieser vorzüglich auf ei-
nen blühenden Ackerbau gründet, auf weit sicherern Stützen. Ja! es kann solcher un- ter gewissen Umständen sOgar, die einem Landé fehlenden Gewerbe ganz oder wenig- stens zum Theil ersetzen.
Beispiel von Rulsland, von dem nordamerikäanischen Freistaate u. 5. W.
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Aus dieser Ursache handelt der Gesetz- geber weise, venn er bey der Vermeh- rung des Reichthums seiner Nation die hervorbringenden Kräfte derselben vor allem andern auf die Erweiterung und Vervollkommnung deés Landbaues zu rich- ten sucht; so lange letzterer noch einer gro- lsen Erweiterung oder Vervollkommnung lähig ist. Die Gewinne, welche der Land- bau unter solchen Umständen giebt, sind weit beträchtlicher, als die irgend einer andern Erwerbquelle und der Stand dérje-
O
nigen Bürger des Staats, welche durch ihre
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