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Nazional-Oekonomie ist diejenige Wissenschaft, welche das Prinzip der gesammten Staatshaushaltung entwickelt. Ihre positife Geseze müssen also die Basis, so wie ihre prohibitife Geseze der Markstein aller Zweige der gesammten Staats— haushaltung seyn. Die Ahnung dieser Szienz hat die Staatswirthschaftskunde hervorgebracht. Der Mangel deutlichen, klaren Bewußtseyns dieser Szienz, zeigte sich unmittelbar dadurch, daß man den Be— griff der Staats wirthschaft, durch die Abtheilung derselben in zwey einzelne Zweige der Staatshaus⸗ haltung, nämlich die Finanzwirthschaft und die Staatspolizey, einengte; indeß jene allergrößten⸗ theils nur mit den prohibitifen Gesezen der Nazio— nal⸗Oekonomie zu thun hat, das heißt: nur in ihren Bewegungen durch diese eingeschränkt ist; und diese, die Staats polizey, durch willkührliche Ausdehnng zum Nachtheil der geselligen Menschheit eine Tendenz


