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ses Maaßstabs existirten und mit dem Fortschritt der Wohl⸗ feilheit natürlich immer mehr steigenden und zunehmenden Mißverhältniße zwischen dem Ertrage der Landwirthschaft und der Gewerbe und den auf beide regulirten Steuern sieht, welches immer drückender und unertragbarer für den Landwirth werden muß.
Nichts weniger als übertrieben ist die Schilderung der Größe des Übels. Das Elend des Landmanns, zumal desjenigen, der ferne von großen Städten wohnt, ist bis zum höchsten Grade gestiegen, und die Staaten werden bald die traurige Erfahrung machen, daß das System, alle Leistun⸗ gen in Metallmünze zu erheben, unmöglich länger haltbar ist, den Staat in seinen Grundvesten erschüttern, und die große und nützliche Klasse der Gutsbesitzer und Landwirthe zur Verzweiflung und Auswandrung treiben muß.
18.
Die vom Verf. S. 22 und folg. in Vorschlag ge⸗ brachte National⸗Leihanstalt verdient allerdings reife Prü⸗ fung; nur erlauben wir uns zu bemerken:
daß wenn man in den Entwurf des Kreditvereins für die großen Gutsbesitzer nicht auch die kleinen Gutsbe— sitzer aufgenommen habe, dieses aus den wichtigsten reiflich erwogenen Gründen geschehen ist.
Es wäre zu weitläuftig, die gänzliche Verschiedenheit der Verhältniße dieser beiden Gattungen von Gutsbe⸗ sitzern hier auseinander zu setzen; wir wollen nur im Allge⸗ meinen bemerken, daß, sowie man, nach den einmal vorliegen⸗ den Verhältnißen, dem Vollzuge des Kreditvereins-Insti⸗ tuts durch eine allzugroße Ausdehnung sein Grab bereitet haben würde, also es bestimmte Absicht war, nach Voll⸗


