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nicht im Stande ist, die direkten und indirekten Staatsab— gaben, Kommunallasten u. s. w. zu erschwingen? zumal er alle seine übrige Bedürfniße, selbst diejenige die er zum Betrieb seiner Landwirthschaft nöthig hat, z. B. Eisen ꝛc. und so viele Produkte der Gewerbe in einem durchaus mit dem Ertrage seines Grundeigenthums im Miß verhältniße stehendem Preiße bezahlen muß? Hat er Schulden, so muß er ohnehin Zinnße bezahlen, die, wie der Verfasser
anderwärts bewiesen hat, mit dem Ertrage des Grund—
eigenthums nicht im Verhältniße sind.
Was soll die Finanz mit diesen unglücklichen Land⸗ bauern anfangen? Soll sie den redlichen und fleißigen Landmann mit seiner Familie von seinem Gute vertreiben und ins Elend stürzen, oder dem Hungertode Preiß geben? Und wenn auch diese Maaßregel, von deren Anwendung
Sklavenbevölkerung wurde im Jahre 1790 auf 697,697, im Jahre 1820 aber auf 1,55½¼426 Seelen berechnet.
Wenn die beiden Bevölkerungen sich in demselben Ver⸗ hältniße vermehren, werden sie im Jahre 1830, die erste 10,816,812, die zweite 1,962,812 Seelen betragen.
Dieser Zuwachs der Bevölkerung hat Ortschaften in Städte verwändelt, die früher kaum als Dörfer bezeichnet wurden. In seiner letzten Sitzung hat der Kongreß 35 Dörfer in zwanzig verschiedenen Distrikten zu Städten er— hoben. In allen Stäͤdͤten des Bundes vermehrt sich die Zahl det Häußer auf eine bewundernswürdige Art; man arbeitet, nach einem so eben erschienenem Werke, in den verschiedenen Provinzen der vereinigten Staaten an dem Bau von ungefähr 10,500 neuen Häußern. Der Händel der vereinigten Staaten wird käglich beträchtlicher; die Ein— künfte vermehren sich; die Seemacht gewinnt an Bedeu—⸗ tung; kurz, die Lage derselben war nie glänzender


