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Nachtrage:
1. Erst nach der Beendigung des Druckes wurde dem Verfasser folgende Schrift bekannt: Jo. Paul. Felwinger, Tractatus duo I. De arte xoyu⁴risriν sive ratione ditescendi. II. De iudiéce. Ed. 3. Altdorfi, 1671. 8.— Die erste der beiden Abhandlungen ist ein historisch— juridischer Commentar über die von Aristoteles aufgeführten Zweige des Erwerbes, worin indeß zur Lösung der Schwie— rigkeiten geringe Beihülfe geboten wird. Felwinger nimmt auch einen ganz weiten Sinn von Chrematistik an, in wel— chem die Nahrungssorge zugleich mit begriffen werde.— Unter àorouia versteht er die Zimmermannskunst.
2. Zu S. 51. Daß der Bergbau am Harz durch fränkische Bergleute aufgekommen ist, erzählt schon Theodo- rus Engelhusius, bei Leibnitz, Scriptor. Brunsvic. Ob aber die Slaven oder die Deutschen früher Bergbau ge— trieben, ist noch ungewiß. Viele Ausdrücke in der Kunst— sprache der Bergleute sind im Deutschen und Böhmischen
ähnlich, aber man streitet darüber, aus welcher Sprache sie
ursprünglich herstammen. Alte Sagen und die deutschen Kunstwörter in dem lateinisch geschriebenen mährischen Bergrecht von 1248 geben Vermuthungen für das höhere Alter des deutschen Bergbaues, vergl. Dürrschmidt, Beschreibung des Kirchspiels Goldkronach, Baireuth, 1800. S. 115. 116. Nach Tacitus, Germ. 43. gewannen die
Gothini,


