Innhalt. XͥI
Zwiefacher Vortheil, der aus der Freyheit des auswärti⸗ gen Handels einer Nation in Hinsicht auf das ver— hältnißmäßige Vermögen der verschiednen Völker er—
wächst, 5 2 2 25 S. 396 Wichtigkeit der Freyheit des landwirthschaftlichen Handels
ö und der Ausdehnung desselben,—— 40⁹ Was für Gesetze das Privat-Interesse wider die Frey⸗
heit des landwirthschaftlichen Handels erschlichen hat, 406
Täuschende Gründe des Monopoliums, womit es dem 8 Monopolium vorbeugen zu wollen, die Miene an— nimmt, q——5— 4¹4 . Erschlichene Verordnung, Getraide nirgend anders, als auf dem Markte, zu verkaufen, 436 4 Der landwirthschaftliche Handel beugt so wohl Miß⸗ 50 preisen, als Theurungen vor, und dient immer dem Ackerbau und den Einkünften zur Stütze,—„446 ·l. Es kann aber dieser Handel nur mit starken Geld-Aus— lagen getrieben werden,— eb. das. l. Handel bey gangbarem Absatz erfodert wenig Auelagen an Gelde,——— 447 Handel mit eigenthümlichen selbst gezogenen Produeten ist vom kaufmannischen Handel, der um's Lohn dient, zu untersche den,— 44³ 6 Einkommen nach Maaßgabe des Getraide⸗Preises, 365 99 Was für Verderben durch niedrigen Getraide-Preis an⸗ gerichtet werde,—— M 4⁵² 39² Irrige Vorstellungen von den Nutzungen des Handels und 394 der Manufaeturen,— 454 iche Bey ö‚S SISJꝗIsIFASISASISI‚IISEee.


