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schen, optischen,<irurgischen und musikalischen Insirumenten, mit 1 oder 2 Gehülfen. 21) Die Weinschänker in den Städten über 3529 Menschen und den großen Städten. 22) Spei- sewirthe vom ersien Range in den drei großen Städten. 23) Apotheker mit Gehülfen in Städten über 3520 Einwohner, und iu Städ- ten unter 3590 Einwohnern, in sofern fie auch einen Gewürzhandel haben. 24) Die Inha- ber von Tanzböden für die gebildetern Stän- de. 25) Auctionskommissarien in den mittlern und drei großen Städten. 26) Alle übrigen hier nicht aufgeführten GSewerbetreibenden, die nach deu angegebenen oder ähnlichen Schä- zungsmitteln in Absicht ihres Gewerbes in diese Klasse gehören.
KIS. 6:04 Stali0 1108
Vier und Zwanzig,=- Sechs und Drei- ßig,-- Acht und Vierzig,= Sechzig, --“ Zwei und Siebzig,= Vier und Achtzig Thaler jährliche Gewerbesteuer, bei dem mehreren oder minderen Erwerben.
1) Handwerker, welche Magazine von ih- xen Arbeiten halten, und in der Regel nicht auf Bestellung arbeiten lassen. 2) Schlächter, die über 250 bis 1000. Thaler Schlachtsteuer entrichten, ganze Heerden und Ställe von Viech kaufen, die ärmeren Schlächter damit verle- gen, vder in die Häfen ganze Ladungen von


