Teil eines Werkes 
5 (1811) Staatswirthschaft. 5
Entstehung
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3)&er, die täglich nicht über 1 Scheffel verba>en. 4) Brauereien und Brenznereien, wel<e jährlich nicht über 100 Scheffel ver- brauchen. 5) Zimmerleute und Maurer, die mit einem oder zwei Gefellen oder Burschen arbeiten. 6) Sebschiffer auf Kähnen über 30 Last. 7) Steuerleute auf Seeschiffen über 60 Last. 8) Stromschiffer auf. Fahrzeugen, die zusammen nicht über 15 Last haben. 9) Vik- tualienhändler im Detail in Ortschaften über 1000 Menschen. 10) Vereidete Messer und Brafer, und andere Handlungs- Handlanger mittlerer Klasse. 17) Bier- und Branntwein- schänfer, die einen und mehrere Aufwärter vder Aufwärterinnen für ihre Schankgäste hal- ten. 12) Müller, die nur einen Gang inne haben*). 13) Fuhrleute, Miethskutscher und

.*) Mahlgänge, die bloß in gewissen Jähreszeiten im Durchschnitt nicht über 3 Monate im Jahre gebräucht werden können, und Boc>- Windmühlen werden für einen halben Mahlgang gerechnet, Gänge auf'holländischen Windmühlen aber für voll.

Ein Graupen- oder Grüßgang wird, in sofern er über 3 Monate im Jahre in-der Regel ge: braucht werden kann, einem ganzen, sonst aber nur einem halben Maßlgange gleich geachtet. dach den. Kornmühlen werden auch andere Müh» lenwerfe geschäbt. Deutsche Schneidemühlen mit einer Säge, und deutsche Oehlmühlen mit einer Presse, werden einem Mahlgange, wenn sie in der Regel 3 Monate im Jahre gehen, sonst aber ei: nem halben Mahlgange gleich gerechnet.

In Hammexrwerken gilt jeder Hammer, in Stampfwerken 6 Stampfen für einen Mahlgang.

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