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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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Examination der Nachmesser 2c. in den englischen Häfen unterworfen seyn sollte.(Foedera V. V. P- 38. 53. 59. 74.)-- Auf diese Art ward das frühere Gesetz gegen die Importation fremder Tuche wieder umgeworfen.

Als das Parlament dem König 20000 Säcke Wolle bewilligte, so verordnete er, ohne das zuvor gegebene Gesel gegen die Ausfuhr im geringsten zu achten, daß diese Wolle verschifft, und Schiffe dazu mit Gewalt aufgetrieben werden sollten.(Foedera V. V. P-P. 66. 73. 80.)

1339. Die durch eine Parlaments- Akte zugestandene Bewilligung, in. jedem Theil Eng»

- lands Wollenmanufakturen ohne Hinderniß anzulegen, scheint durch den Magistrat zu Bristol, als

nur auf Fremde sich beschränfend, angesehen worden zu seyn, oder sie beachteten diese Parla« ments-Akte so wenig, daß sie dem Thomas Blanket und einigen andern ihrer Bürger nachstell- ken, weil diese Maschinen angeschafft und fremde Arbeiter gemiethet hatten, um Wollenmanufak»- kuren in ihrer Stadt anzulegen.=- So wurden die Wollenmanufakturen im Mittelpunkt des Lan« des bei ihrem ersten Erscheinen entmuthigt, bis daß die Regierung dem Mayor 2c. zu Bristol Bes fehle ertheilte, die Einwohner in ihren verdienstvollen Unternehmungen nicht weiter zu stören. (Foedera V. V. p. 137.) 1 ME;

1340. Das Parlament bewilligte dem Könige den neunten Theil der Lämmer und der Wolle, die in den nächsten zwei Jahren producirt werden würden, und außerdem noch eine Ab- gabe von 40 Sch. pr. Sack(von 26 Stein und 14 Pfd.), und von 40 Sch. auf 300 Woll- felle, welches auf die Exportation gezahlt, und damit bis 1341 fortgefahren werden sollte. Aus Rücksicht für diese Verwilligungen gab der König sein Necht auf die Feudal- Abgaben, bei Ge- legenheit der Krönung seines ältesten Sohnes und bei der Verheirathung seiner ältesten Tochter, auf(Foedera V. V. P- 327. Stat. 5. 25. Edw. III. c. 11.), und verpflichtete sich, nach 1341 nicht mehr als 6 Sch. 8 D. pro Sack Wolle, und 6 Sch. 8 D. pro 300 Felle zu ver- langen. Die Woll-Ausführer sollten darin eine Sicherheit finden, daß; für jeden aus England ausgeführfen Sack Wolle, sie innerhalb dreier Monate Silber in Barren, zum Werth von zwei Mark, in die Königl. Münze einliefern und dafür zwei Mark geprägtes Silber- empfangen foll- ten.(Stat. 14. Edouard III.)

1344. Die fremden Tucharbeiter, die sic) in London niedergelassen hatten, fich auf des Königs Schuß verlassend, wurden jeßt gemißhandelt und von dem Volke bedroht, welches toll genug war,. zu glauben, daß das, was diese würdigen und fleißigen Fremden verdienten, ihnen. geraubt sey. Der König verordnete daher dem Mayor und den Sheriffs Londons, zu proflami- ren, daß Niemand den Fremden eine Beleidigung zufügen sollte, und die, welche dagegen han- deln würden, einzuferkern.(Foedera V. V. P- 430.)(Hätte das Volk noch fortgefahren, die Fremden zu beleidigen, wie dies oft früher gegen die Juden geschah, so würde England noch einige Jahrhunderte von den Niederlanden für den Wollfauf und für den Ankauf feiner Tuche abgehangen haben).

1348. In diesem Jahre entstanden viel Unruhen in Flandern unter den Webern, 600