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Über Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritanien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit : nach amtlichen Urkunden / von Cäsar Moreau
Entstehung
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liches auf Tuch- gethan werden. sollte, als Flocks, Kalk, Mehl, Stärke 2c. 3 gegen den Gebrauch eiserner Carden beim Bearbeiten des-Tuches8,1 auh wegen des richtigen Messens. t

4550. Sechszig Schiffe segelten in diesem Jahre von Southampton mit Wolle für die Nie- derlande beladen ab.=- So groß war die Nachfrage für die Woll- Manufakturen u. Landes, selbst jeßt; wo England Fortschritte in derselben Manufaktur gemacht hatte.

41552. In diesem Jahre wurde eine Akte erlassen(5. 6. Edou. YI. c. 05 wonach den Woll- Manufakturen aller Grafschaffen Englands. und Wales ein bestimmtes Maß wegen der Länge,' Breite und'des Gewichtes 2c. vorgeschrieben wurde, und wodurch alle früheren Statute über die- sen Gegenstand aufgehoben wurden.=- Obgleich dieses Statut als sehr: vollkommen erachtet wurde, so wurden nachträglich über denselben Gegenstand noch viele erlassen, sowohl wegen Länge, Breite- und Gewicht, als um jedweden Betrug bei der Tuch- Fabrikation zu entdecken und zu verhindern, Da die englische Kaufmanns- Kompagnie( Comp. of Merchants adventurers) während" der leßten 45 Jahre allein über den britischen Handel verfügt hakte, so reducirte sie den Wollpreis auf 1 Sch. 6 D. pro Stein.=- Im vorigen Jahre hatte sie nicht weniger als 44,000 Wollen- tuche von allen Sorten exporkirt, während alle übrigen Kaufleute zusammen nur 1100 IE im selben Jahre exportirt hatten.

1554. Ein Statut(1. 2. Phil. et Mare c. 7.) verbot den Leinen- und Wolltuch- Fahri- kanten, die nicht die Freiheiten einer Stadt, Marktfleen oder Korporation genossen; und die im offenen Lande außerhalb dieser Städte wohnten, ihre Waaren im Detail in den Städten zu ver: kaufen; au8sgenommen auf Messen und en gros.

In 1554 wurden viele Klagen gegen die Woll- Manufakturen erhoben, was aus einem Sta» fut(2. 3. Phil. et Mar, c. 11.), welches unter dem Titel: Wer soll das Weben besor- gen) erschien, hervorgeht z- nämlich, da die reichen Tuchfabrikanten die Weber drückten, indem sie in ihren Häusern verschiedene Webestühle hielten und aufstellten, und sie durch Tagelöhner und.. unfundige Personen unterhielten, oder indem sie die Stühle an sich brachten und zu unverhält- nißmäßigen Preisen vermietheten, wobei sich die armen Handwerker kaum allein erhalten konntet, vielweniger aber ihre Frauen und Familien, andere wieder, indem sie viel weniger Arbeitslohn für die Tuchbearbeitung, als früher, zahlten, wodurch sie gezwungen wurden,' das Geschäft zu ver-

' nachlässigen 2c. Deshalb wurde verordnet:' 1) Daß kein Tucharbeiter, der außerhalb einer Stadt, Marktflecken oder Marktstadt wohnte, mehr als Einen Webestuhl in seinem Hause halten sollte. 2) Daß kein Wollenweber, der außerhalb einer Stadt 2c, wohnte, mehr als 2 Stühle und|| 2 Lehrlinge halten sollte. ' 3) Kein Weber sollte eine Walkmühle(tucking mill) halten, nech ein tucker, Walker oder* y Färber seyn. - 4) Kein Walker(tucker) sollte einen Webestuhl. im Hause halten. 5) Niemand, der nicht früher Tuchfabrikant war, sollte ferner irgend eine Art breites weißes