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Bonds, und was ihnen auf ihren Kredit anvertrauet wird, auf Speculation anlegen.
Die Sulden, welche die Regierungen kontrahiren, sind entweder von der Art, daß der Inhaber eines Schulds&eins in bestimmten Terminen oder nach geschehener Aufkündigung, die Rückzahlung des Kapitals verlangen kann, oder fie sind von Seiten des Gläubigers unaufkündbar. Das Leßtere ist bey den meisien neueren Anlehen der großen Staaten, insbesondere bey den französischen Renten, bey den englischen Stocks, bey den russi“ schen Inscriptionen und bey den österreichischen neuen Papieren der Fall.
Für die Tilgung solcher Schulden wird gewöhnlich durch Fesiseßbung eines bestimmten jährlichen Fonds gesorgt, ber ent- weder zum Aufkaufe der Sculdscheinenach dem Curse, durch Commissarien der Regierung, oder zur Rüzahlung des vollen Betrags der Anlehenssumme, dur; BWerltosung in besiimmten Zerminen, mit oder ohne Prämien, verwendet wird,


