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ßern Schwierigkeiten hat eine Regierung zu kämpfen, welche Anlehen zu machen sucht.
Durch hohe Zinsen vermag man allerdings, auf Unfo- sten der Produktion zum Darleihen an die Staatskasse zu reizen; da aber bey der Fortseßung dieses Verfahrens die Bedingungen immer mehr gesteigert werden müssen, so findet ein Staat, der auf diese Weise seine Kräfte überspannt, bald eine Grenze für seinen Kredit.
Eine Vergleichung des Zinsfußes, zu dem die Regierun- gen Gelder im eigenen Lande zu leihen finden, giebt bey sonst gleich großem Vertrauen in die Rechtlichkeit derselben, und bey einer gleich günstigen Meinung von ihren Hilfsquel- len, einen ohngefähren Maasstab für den Grad des nachthei- ligen Einfluss:s, den öffentlihen Anlehen auf den Zusiand der Gewerbe und des AFerbaues augsüben, und also für den Widerstand, welchen die Regierung dabey zu überwinden hat.
29.
Die Theilnahme des Auslandes an einem öffentlichen „ Anlehen kann erweät werden, wenn die Größe der angebotenen Kapitalrente die Gewinnste, welc<e Kapitalanlagen bey glei: her Sicherheit im fremden Lande darbieten, nic<t nur über- sieigt, sondern auc) noh für die Unbequemlichkeit, Schwierig: keit und die Kosten des Zinsbezugs, eine Entschädigung ge- währt.
Staatsanlehen, welche das Ausland liefert, haben für den ersten Augenbli und so lange die Rückzahlung nicht er- folgt, keinen nachtheiligen Einfluß auf den Preis der Kapi- talien in dem aufnehmenden Lande.
Sie können in diesem Falle, ohnerachtet sie die Re- gierung zu unfruchtbaren Ausgaben verwendet, einen gün-
stigen Einfluß äußern, in so ferne die geliehenen Kapitalien.


