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Be&> mann Anweöds. die Nechnungen kleiner Haushaltungen: zu fähren. 2, verb, Aufl. Götting. 1800. 8.
6. 368-
6. Landwirthschaftliches(Ackerbau- Viehzuchts- Haushalts.-2c.) Geräthe, Justrumente und Werk- zeuge aller Art, durch thierische Kräfte oder durch Menschenhände in Thätigkeit geseßt; Wägen, Kar- ren u. dgl.(Alles was Schif und Geschirr, Sat- tel und Zeug genannt, und zun sogenannten tod? ken Jnventarium gerechnet wird.)
6. 369.
7. Landwirthschaftliches Vieh verschiedener Art, Saatgetreide, Vorräthe aller Art für Menschen und Bieh bis zur nächsten Erndte 2c.
S. 379:
83. Landwirthschaftlichhe Gewerbe. Einige Ge- werbe müssen mit Ausübung der Landwirthschaft in Verbindung gebrac<ht werden, von einigen an- dern ist die Verbindung größtentheils sehr nüßlich.
I. Weise ökon. Technologie, oder vollständ.. Anweis. zur Anlegung und Betreibung derjenigen„Gewerbe, welche mit der Landwirthic<,. verbunden werden können. 3. Th- Erfurt 1802, 8.
CG. 371,
9. Ein gewisses baares Kapital, landwirth- schaftlicher Verlag,(Betriebskapital),


