Druckschrift 
Ueber ehemalige und jetzige Behandlung eines livländischen Hakens und die verschiedenen Hakenrevisionen / von Heinrich v. Hagemeister
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen

26

derte ſpäter das Geſel 3 die Sache blieb dieſelbe, die Form nur anders. Wiederholt muß es werden, daß Hofraume, bewachſene Niederungen, Moräſte und Hai? den als keiner Schäßung unterworfen, den Bauern, in deren Gränzen ſie belegen ſind, zinsfrei verblieben« Dieſe mögen in der.Regel halb ſo viel als das nußbare Land betragen, daher denn der ganze Flächenraum cines Bauerhakens durchſchnittlich etwa zu 2||Werſte, oder den 24ſten Theil einer teutſchen[]Meile angenommen wer; den darf.

Unverkennbar würkten dieſe Beſtimmungen auf den Bauernſtand im Allgemeinen. Die Bauerverord? nung von 1804, das erſte in den Volksſprachen pros mulgirte Geſel, ſchuf aus Leibeigenen Grundpflichtige, ertheilte ihnen Rechte, und um dieſe zu ſichern, auch Richter ihres Standes. Feſt begründet, ſchienen fortan die Verhältniſſe des Landmannes, aber der Kundige erkannte in ihnen dennoch nur den Uebergang zur Wie- derherſtellung natürlicher Rechte, ſah in ihnen die Vors bereitung zu einem neuen Seyn, und vertraute dec Weisheit des Herrſchers. Da erhoben ſich im Jahre 1817, aus der Mitte des Adels ſelbſt, Stimmen, wels <e die Prüfung für überſtanden, und den Bauern reif zur Freiheit erklärten. Der Landtag=- im Sommer

*%