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Ueber ehemalige und jetzige Behandlung eines livländischen Hakens und die verschiedenen Hakenrevisionen / von Heinrich v. Hagemeister
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Dieſe Uebereinſtimmung wird leicht erklärlich, wenn wir den Zuſtand unſeres Vaterlandes, wie er vor ſechs Jahrhunderten war, erwägen. Dichte Wals dungen decfren das Land, nnd nur das urbar gemachte hatte einigen'Werth und konnte beſteuert werden. Im Verhältniſſe des Akers mehrten ſich aber auch die Werk; zeuge( Hakenpflüge), die deſſen Beſtellung erforderte, und da doch irgend ein Maaßſtab bei Erhebung der Ab/ gaben, die den Neubekehrten auferlegt würden, ange? nommen werden mußte, ſo diente die Zahl der Pflüge als der ſicherſte, mit jeder Erweiterung des Anbaues Fortſchreitende, dazu.

Beſtätigt wird dieſe Anſicht durch eine Urkunde vom Jahre 1233, die Arndt in ſeiner livländiſchen Chronik anfährt; ſie ſelt feſt: daß dem Biſchofe ſtatt des Zehntens, von jedem polniſchen Pfluge,dev Hake genannt wird, ein Loof Weißen jährlich entrichtet werde. Derſelbe Schriftſteller macht uns mit einer, jener Verordnung gleichzeitigen Beſtimmung bekannt, welche als Landmaaß des Mansus--- ein Ausdruc>, den man eben ſo wie das Wort uncus, durchHa; ken überſeßt hat=- erwähnt, und ſeine Größe zu 30 Morgen angiebt. Noch das Privilegium Sigis? mundi Auguſti vom 28, November 1561 nennt den hie;

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