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otens, Die preiswürdig erkannten Schriften ſind ein Eigenthum des Vereins, und werden in Auszügen dem Wochenblatte deſſelben einver? leibt, Sie werden zugleich beſonders abgedruckt, und das Honorar, wozu ſich ein Berleger nach Maß der übrigen Verlags- Bedingungen ver- ſiehen wird, wird den WBerfaßern neben den Preiſen zugeſtellt,
gtens, Denjenigen, welchen kein Preis zuerkannt wird, ſieht es frey, die eingeſendeten Schrif- ten, wenn ſie ſich hiezu legitimiren, wieder zu- rücf zunehmen,
München am 14, Jänner 1813, Das General- Komite des landwirth-
ſchaftlichen Vereins in Baiern,
Können gegenwärtiger ſo äußerſt wichtigen Angelegenheit des Baterlandes auch dieſe Bemühnn


