Teil eines Werkes 
1 (1783) Der Hausvater in systematischer Ordnung. 1
Entstehung
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24 Erſtes Kapitel.

8) Haltung der Häugbücher.

Hb ſchon die Hausbücher von manchen mit den Lagerbüchern vereiniget, oder beyderley Namen mit einander verwechſelt werden, ſo unterſcheidet man doch Hieſelbſt dieſe Arten von Büchern, indem die Hausbü- her eigentlich die, von den in den Lagerbüchern be- ſchriebenen Grundſtücken, durch derſelben wirthſchaft- liche Behandlung, erhaltene Producte, nebſt dem da- zu erfordertem Aufwande, beſagen. Site legen den Grund zur Errichtung eines Wirthſchaftsfußo8 oder Ertars, ohne welchen nur aufs Geradewohl in den Tag hinein gewirthſchaftet wird, und ſodann nicht erſehen wer- den fann, ob man ſeinen Vermögensſtamm verbeſ- ſert oder verringert. Jeder Hausvater aber, auf dem Lande ſo wohl, als in der Stadt, muß, wenn er be- ſtehen, oder vorwärts fommen will, einen Wirthſchafts-

fuß vor ſich haben.

Wenn eine Wirthſchaft klein iſt, und nur wenige Wirthſchaftsartikel dabey vorkommen, ſo können ſelbi- ge wohl ſo in dem Hausbuche verzeichnet ſtehen, daß am Ende jeden Jahres nur eine ſo genannte Recapi- tulation aller Cinnahme= und Ausgabeartikel an Gelde und Naturalien gemacht, und hiernächſt. die Bilance gezogen werden kann, Sind es aber große Landwirthſchaf- cen, welche aus großen und vielen Wirthſchaſtsartikeln beſtehen, ſo müſſen nur die Extracte aus den Special- büchern oder Regiſtern und Rechnungen ins Hausbuch übertragen werden, um hieraus die leichte Cin- und Ueberſicht zu haben, ob theils überhaupt der ganze Wirthſchaftsertrag beſtehe oder zunehme, theils aber kein Wirthſchaftszweig, der Regel Nr. 5. zuwider einen andern ſhwäche, oder den ganzen Wirthſchaftsertrag gar Heimlich untergrabe, eder ſchon gegenwartig 00800:

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