Teil eines Werkes 
2Aufsätze über staatswirthschaftliche Gegenstände : Theil 2 (1808) Vermischte Schriften über staatswissenschaftliche, philosophische und andere wissenschaftliche Gegenstände. 2
Entstehung
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d die Mahy Königsberg, den 24- Jankar 1803.* 18 ſich[chm Ihr Einwand, daß, wenn das Ver- IIe dep Zol laden des Getreides auf Kähnen an jeder Stelle freiſtände, vielleicht von den Küſten das, was aus Getreide nach den Schiffen ohne Kon- nWſhaftlicht trolle gehen könnte, veranlaßte mich, einem Nite nichts| der klügſten aller hieſigen Kaufleute, mei- 1ge wandten| nem Jakobi, das ſimple Problem vorzu- !' 18 Ihel; legen:,ob er es wohl möglich machen ie ftaats;|Ffdnnte, Getreide unmittelbar von Balga m Win;|aus auf ein Seeſchiff zu prattiſiren, um darin fin:dieß Getreide, ohne daß es die gehöri- And noc|gen Abgaben getragen hätte, in die Oſt- darin zumſee zu ſchaſſen?Antwort: a) dieſelben [ gar zu Anſtalten und Kontrollen, welche ein Seer| ens, bei ſchiff hindern, daß es nicht fremde Waaren ches ſeht:| unverzollt am Haffuſer auslade, hindern 1,-Dit/| es auch, daß es nicht Produkte vom Hafſ- Abhaud-| ufer einladen kann. Jedes Seeſchiſf, das 0, Ha|; von Pillau nach Königsberg, oder en Zu|>wärts von Königsberg nach Pillau tems Ie:| geht, muß einen Lootſen mitnehmen, bei (189?= Strafe von 10 Thatern. Dieſer Lootſe, ewatutzels deu nicht der Kaufmann wählt, ſondern die Admiralitätsbehörde beſtimmt, wacht | mit auf alles, und darf, da er das | Steuerruder führt, das Schiff nicht 100| von ſeiner Bahn ans Uſer bringen, fann

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