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Verhältniſſe zu dem. auf die erwähnte Art
vergrößerten Reinertrage ſtehen mögen. Und wie, wenn der Gutsherr ſeine Leute oder Unterthanen nicht auf Verding, ſondern auf die'gewöhnliche Art zu den Meliorationsarbeiten braucht?=- dann mag wohl ein Zuwachs von Plage, aber nicht von Vortheil für ſie entſtehen. Und iſt
nicht ſelbſt der Lohn für Verdingar-
„beit immer unter ſeinem wahren Werth,
ſo lange mit den freien Leuten, die ſich um ſolche Arbeit bewerben, unfreie Leute mit fonfurriren? Eine Minderung von Uebel und von Lohnbeſchneidung ſehe ich wohl,
„und die mag relativ'immerhin Vortheil
heißen 3. aber von abſolutem Vortheil kann ich nichts rechtes erblicken,
Daß nach Ihrem Urtheil die Lohnsbe- ſtimmung auf dem Lande nicht früher auf- gehoben werden müſſe, bis die Unterthä- nigkeit aufgehoben iſt, weil ſonſt das Uebel an vielen Orten ärger werden würde, hat
mich erſtaunlich frappirt,, weil ich mir kei--
nen andern Grund von dieſem Urtheil an- zugeben weiß," als daß nach aufgehobener Lohnsbeſtimmung manche Herren den Lohn noch kümmerlicher, als er jekt iſt, einzu“ richten wiſſen würden. Jch ſollte doch den-


