Teil eines Werkes 
4 (1804) Wirthschafts-Erfahrungen in den Guetern Gusow und Platkow. 4
Entstehung
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Hoͤhe gerechnet, und die in den Special⸗Taxprinzipien des Lebuſiſchen Krei⸗ ſes auf dieſen gerichteten Saͤtze angewandt.

Die Wieſen im Nitſchen-Felde ſind ſelten ſelbſt geworben, ſondern meh rentheils das Gras verkauft oder verpachtet worden. Ich habe ſie daher nur nach einer ungefaͤhren Schaͤtzung in die mittlere Klaſſe der zweihauigen, ſo wie Beyers Wieſe, wegen ſeiner ſchlechten Gras-Arten(1. Th. S. 9), unter die ſchlechte einhauige geſetzt.

Das Hafer⸗Land im Bruch iſt von der Gattung desjenigen, welches zu feucht iſt, um Winterung und Gerſte zu tragen, und davon nach§. 6. ein beſonderer Anſchlag formirt werden ſoll. Dieſen habe ich, den vorigen Grund⸗ ſatzen gemaͤß, in Tab. LI. angefertigt; nur daß ich, aus eben erwaͤhnter Ur⸗ ſache, zweimal Hafer nehmen mußte und den wirklichen Einfall, à 2 Schfl. 4 Mtz. Hafer p. Morgen(1. Th. S. 30), beibehalten habe.

Die Klaſſification der Wieſen ergiebt ſich aus Tab. XLIV. Die zu 16 und 18 Zentner gehoͤren nach§. 7. des Reglements zur Klaſſe der mittlern und guten zweihauigen; dagegen die Klaſſe, welche 20 Zentnuer bringt, zu 2 Rtl. 8 Gr. p. Morgen, nach der im Reglement enthaltenen Vorſchrift, ange ſchlagen worden, wo nach den Special-Taxprinzipien der Werth der Wieſen mit 4 Gr. p. Zentner ſteigt. Die nach Tab. XLIV. angeſetzten 9 Morgen 33 Quadratruthen zum Gras⸗Verkauf habe ich zur Klaſſe der mittlern zwei⸗ hauigen, à 1 Rtl. 16 Gr. p. Morgen, angeſetzt.

Eine Beſonderheit dieſer Grundſaͤtze kann ich nicht unbemerkt laſſen. Das Heu von den Wieſen wird als verkauft angeſetzt, ungeachtet kein guter Wirth ſich dieſes einfallen laͤſſet; und das Vieh, was damit gefuttert werden ſoll, noch beſonders angeſchlagen; beides aber zum halben Ertrage. Man ſcheint keine Gelegenheit vorbei gelaſſen zu haben, den Anſchlag recht bunt und unverſtaͤndlich zu machen.

Vierter Theil. P