Summariſcher Jynhalt. XXI
Ländern und Gegenden die Beſtimmung des hierunker benöthigten Tagewerkes
einzurichten ſey, wobey zugleich eine nähere Erklärung des in den Königl. Preuſ-
ſiſchen M wegen Verlängerung des Haſpels ergangenen Edicts beygefüget 24 WIrD-. 258.
6. 960. Warum eine Herrſchaft völlig zufrieden ſey könne, wenn ſie von ihren Unter- thanen in einem Dienſttage ein Stück Garn, welches 20 Gebind, das Gebind zu 40 Faden, und der Faden 4 Brandenburgiſche Ellen: gerechnet, enthält, zum Tagewerk geliefert bekommt. S- 260.
- 961- Warum daher in-allen Ländern und Gegenden, das Tagewerk des Spinnens auf 3200 Brandenburgiſche Ellen, dem Faden nach, ganz: ſicher feſtgeſeet werden könne. S. 260.;;
962. Verſchiedene bey dieſem: Dienſtgeſchäfte wirthſchaftliche Erinnerungew und IAn- merkungen, welche zur Erläuterung des vorhin angeführten gereichen. S. 26x.
963. Von dem Waſchen, Backen, Brauen, und andern dergleichen häußlichen IPirthſchaftsgeſchäften. mehr, imgleichen. dem Schafwaſchen und Scheeren, und warum alle dieſe: Arbeiten nicht füglich auf ein gewiſſes. Tagewerk geſeßet werden. können, wobey jedoch zugleich angemerket wird, daß eine tüchtige Wei- besperſon in einem Tage 20 Stück Schafe, große und kleine zuſammen gerech- net, abzuſcheeren im: Stande ſey- S- 262;
964. Nochmahlige Erinnerung, wegen des beſondern Nutens, ſo die Beſtitimung eines gewiſſen Tagewerks bey den Dienſten der Unterthanen, ſowohl. vor die Hprigfeiten,. als auch vor die Unterthanen hat.. S. 283-
965. Erörrerung, der Frage; ob, wenn einem dienſtbaren. Unterthan einer ſeiner Dienſibothen krank wird, entlaufet, oder wegen anderer Hinderniße nicht er- ſcheinen kann; die Herrſchaft den Dienſt entbehren; oder der Wirth ſelber den- ſelben verrichten. müſſe? S..264.! 5
966.. Eröxterung der: Frage: ob, wenn einem Bauer eines ſeiner Pferde kranf, oder ſonſt unbrauchbar wird, die Herrſchaft in ihrem Dienſte darunter leiden könne, oder vielmehr der Bauer die: dadurch in Rückſtand gebliebene: Dienſte'nachzuho- len fchuldig ſey? S. 264.
967. Was. hierunter nach öSfonomiſchen Sätzen billig: ſey, uns: wie eine Herrſchaft theils darauf, ob dem Bauer ein dergleichen Unglücksfall ohne ſein Verſchulden begegnet, theils aber auch. auf ſeine Nahrungsumſtände, und ob er den rück- H gebliebenen: Dienſt nachzuholen. im. Stande ſey, zu ſehen habe.
5% 2656.;
968. Von. dem Mangel der Dienſtleute zu Kriegeszeiten, und was vor Mittel, um ſolchen zu mindern,„angewendet werden können, S. 266.
»'969. Warum. einem Bauer, der mehrere Pferde hat, ſo lange er mir taugliche Pfer- de auf den herrſchaftlichen Dienſt ſchicket, die freye- Wahl;. welche er dazu be- ſtimmen wolle, gelaſſen werden müſſe. S- 267:|
,. 970. Daß aber in dent Fall, wenn: die Bauern untaugliche Pferde auf den Herren- Dienſt ſtellen, die Herxſchaft ſelber die dazu:nöthige zu-beſtimmen berechtiget iſt. S,. 268+
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