Stallfutterung,"dadurch känn wan ſeinen Vieh? ſtand, der mangelnden Weide ohnerachter, :gehörig vermehren, und mit der Größe des 'Feldbaues in das erforderliche Gleichgewicht ſetzen. A. 1. 153+ Daß dieſelbe.nicht allein möglich,-ſfondern aud) nußbar ſey. A. 1. 154 “Kanu durch den Anbau allerhand Fukterkräu? ter, beſonders desſpaniſchen Klees, ſehr'be- quem bewerkſtelliget werden« A. 1. 155. Dazu wird auch der Anbäu verſchiedener Kohl- und Wurzelgewächſe erfodert. A. 1. 156. Warum die Kähe auch bey derſelben geſund erhalten werden fönnen, A. 4. 158+ Warum die Stallfutterung an den Orten, wo die Natar-fette und hinlängliche Weiden für das- Kuhvieh mitgetheilet hat, überflüßig ſeyn würde. A. 1. 159- Warum bey der Stallfutterung auch auf das Winterfukter Rückſicht zu nehnten ſey. A.!. 160
Stallpferde, ſind zwar in der Futkerung fkobarer, aber-doch weit rathſamer, als die Graspferde. A. 1 95.- Wie die Koſibarkeit ihrer Futterung zu vermindern. A. 1 96.
Stammbäume, adiicher Familien, ſtad dem Lehnsfolger und nicht den Allodialerben zu- ſtändig.'D. VU. 1484
Stamungüter)"bona avita,“was darunter ver? ſtanden werde, B.' iV. 65. Werden deu wohlgewonnenen Gütern entgegen geſeßt. B. IV. 63« Köntten an fremde zur Familie nicht gehörige Perſonen nicht immer ficher verfaufet werden. B. WW. 65. Unter was -vor Vorlichten ſolches dennoch geſchehen fönne.-B: LV. 67. Was darunter verſtanden werde, und daß zwiſchen ihnen und-den Leh- nen eine gewiſſe Aehnlichfeit vorhanden ſey: :D. VII. 38+ Daß aber der bey denſelben bes findliche Beylaß aus-einem ganz andern Ge- ſichtspuncte, als bey'den Lehnen, in Betracht genommen werden müſſe, D: VH. 39. Bey denſeiben kommt es hauptſächlich auf die an jeden Ort-eingeführte Obſervanz an. D. VW 49
Stangen, Hopfen-und Bohnenſtangen, müſs.
ſen nicht übermäßig verkaufet werden, weil ſolches zum Verderben des Waldes gereichet, A. II. 247.
Starker Boden, was darunter verſtanden wer? de, A. 11. 108, Was derſelbe vor eine Ver- miſchung haben müſſe,'A, I. 1315,- Liefert
Bollſträndiges Regiſter. 523
zwar einen ſtärfern Erkfräg als eitt Mittelbo- den, erfodert aber auch mehrere Koſten, B. 1V. 12+
Staatsverfaſung,«bey'berſelben-muyß ſowohl im' Ganzen,'als-auch in ihren Theilen, eitt richtiges Verhältniß vorhanden ſeyn. A, 1.
55: Statuten, die befeſtigken ſind vem'Lehn, bie un- befeſtigten aber dem Erbe zuſtändig. D. VI1U.
TY 574
Steine, das Ausbredhen und Abfähren'derſel- „ben iſt eine ſehr nüßliche Acfermelioration. C.-VI. 146. Warum aber die Zeitbeſißer und Genießbraucher“deshalb nur ſelten eine
Vergükigung zu hoſfen haben.«C.'V1. 147
-and 148:
Steinbrüche und Erzgruben, Abnüßung der- ſelben, fann-nicht, wie von einigen geſchiehet, zu der Claſſe der-dlos natürlichen Früchte ge? zahlet'werden. D. Vil. 201.
Steindamm, Anlegung deſſelben in moraſtigett Dörfern, iſt eine: zur wirthſchaftlichen Be- quemlichfeit gereichende Anlage. C. VI, 117.
RicGt die Allodialerben der Lehns-und Ma- joratsbeſißer, fondern die nyr'ſub titulo.one- roſfo beſienden Genießbraucher, können we? gen der darauf verwandten Koſten Vergüti- gung fodern,'C. VI. 118.;
Steinſalz, iſt vor dem gemeinen Küchenſalze zum Gebrauch vor das Vieh vorzüglich. A. UU. 3015'Wie viel ein jedes Stück Nindvieh davon gebrauche, A. 11. 301.
Stellmäacherarbeit, warum ſolche in einer vr- dentlich eingerichteten Wirthſchaft,' bis auf den Ankauf des Nugholzes, gänzlich erſpa- ret werden fönne. A. 1. 244«
Steuern, ſmd in Schleſien auf die Domäinett- Yecker einige pro Cenr geringer,“als auf den Baueracer,-angeleget, A. 1.:233«
Strafen, warum die Geldſtrafen bey den Bauern
>= ſehr weißlich verborhen worden. A.' 1. 8.
Strafgelder, gehören bey Güterverfaufen'dem- jenigen zu, unter. deſſen Beſitz ſie verwirfet worden. B-IV, 146.
Straßen, in den Dörfern, müſſen von dew Vieh-rein gehalten werden, A. 1; 89.
Straßen und Üngergerechtigkeit,'iſt.eine Fol- ge der Erbgerichtsbarkeit, A. 1. 89. Bey- ſpiel von einem hierunter ergangenen Erkennt»
-niß.- A-T< 895" Muß bey Ausgeinanderſe>
Uvyu 2 kung


