Vorrede
' Die Wichtigkeit und Nüßlichfeit dieſer abgehändelten Materie wird wohl ſo leicht.niemand in Zweifel ziehen. Nur darauf wird es an" fommen, ob ſie in ſolcher Art vorgetragen worden, daß ſo wohl Ge- lehrte als Ungelehrte einen nüßlichen Gebrauch davon machen können, Wenigſtens iſt meine redliche Abſicht dahin gegangen, und ich bin von dem geneigten Leſer ſhon vorhin verſichert, daß. er die mit unter gelau- fene Fehler gütigſt verzeihen, und auf die Rechnung der allgemeinen" menſchiichen Unvollkommenheiten ſeen werde.
Bey Abhandlung dieſer beyden Materien, habe ich hauptſächlich eine geſchi>te Verbindung der dahin einſchlagenden rechtlichen und wirth- ſchaftlichen Wahrheiten zum Augenmerk gehabt, Denn neue Wahr- heiten vortragen zu wollen, wäre in unſern Tagen ein verwegenes Un- ternehmen. Allein eine richtige Anwendung der jedermann befannten
techtsſätze auf wirthſchaftliche Gegenſtände in einem Zuſammenhange zu zeigen, ud eine hinlängliche Anweiſung dazu zu geben; iſ vielleicht eine Arbeit, die bisher nur noch von wenigen unternommen worden iſt;
I< bin daher faſt in allen.von mir abgehandelten Wahrheiten ohne Borgänger, und folglich mir ſelber überlaſſen geweſen. Aul die-" ſes wird dem geneigten Leſer„dieſe meine Schrift, da ich in den meiſien Fällen die erſt8 Bahn brechen müſſen, glimpflich zu beurtheilen, ein-Be- wegungsgrund ſeyn können.
I< habe zwar. wie ſhon vorhin erwähnet, keine neue, weder“ rechtliche, noch wirthſchaftliche Wahrheiten vorgetragen, noch vortrag"! gen können. Das Neue, ſo vielleicht in dieſer meiner Arbeit anzutref? fen jeyn möchte, beſiehet lediglich in der von dieſen Wahrheiten gezeig? fen richtigen Anwendung. 3 Z
Inzwiſchen habe ich ſo wohl Gelehrte als Ungelehrte durch inei- nein Vortrag unterrichten wollten. Den erſtern ſind zwar die Rechts- Saäßze zur Gnüge befannt, und es würde eine Vermeſſenheit ſeyn, dieſe davon näher belehren zu wollen."Ihnen fehlet es aber an wirthſchaftli- <hen Einſichten und Erfahrungen, und aus dieſem Grunde iſt ihnen der
Gebrauch ihrer Rechtswiſſenſchaft in wirthſchaftlichen Dingen En ge?


