Von Aufhebung der Gemeinheiten, und in wie weit die 1. 321
Daß dieſe Fähigkeit des deutlichen Vortrages und einer gewiſſen natürlichen Be- redſamfeit nicht bloß den Juſtiz-Commiſſarien, ſondern auch den Oekonomie-Commiſſarien in dieſem Geſchäfte eigen ſeyn müſſe, iſt daraus offenbar, weil die leztern die Gründe, wodurch die Partheyen zu einem gürlichen Abkommen geneigt gemacht werden ſollen, haupt- ſächlich in ihrer Gewalt und Händen haben. Ein aus der erſten Quelle entſpringender Vortrag, har daher natürlicherweiſe einen weit mehrern Nachdruck, und wirket eine weit Fräftigere Ueberzeugung, als wenn er erſt durch einen fremden Mund gehen ſoll.
O4: ZE: Daß es, um inallen einzelnen Krepyſen und Bezirken. dieſe Commiſſions-Stellen mit dergleichen tüchtigen Männern zu beſetzen, die dazu erforderlichen Subjecta ausfindig zu machen, nicht anders als ſehr ſchwer fallen könne.
Wie aber, wird man vielleicht hiegegen einwenden, iſt es möglich, daß in einem großen Lande, und unter einem ausgebreiteten Zepter ſo viele tüchtige Perſonen, die des» halb in der faſt unzähligen Menge von Kreyſen anzuordnen ſind, aufgefunden werden können? Die nöchige Beſeßung der Landes-Collegien, und ſoviel andre öffentliche zur allgemeinen Wohlfarth nöchige Verwaltungen, nehmen ſchon den Kern der Beſten und Ge- ſchiteſten im Lande weg. Woher ſollen nun noch dieſe kommen? deren Anzahl ſich in einem großen Königreiche gewiß höher, als-man glaubet, beläuft,
Der Einwand iſt gegründer. Ich habe ihn ſchon öfters ſelber in Betracht gezo- gen, und jedermann wird geſtehen müſſen, daß an Männern von dieſer Fähigkeit eher ein Mangel als Ueberfluß ſey. Vielleicht iſt ſolches auch eine Urſache, warum dieſes heilſa- me Werk noch nicht allenthalben einen ſolchen erwünſchten Fortgang, als es unter dew Aufmunterungen des weiſeſten und gnädigſten Königes und aller ſeiner Räche hätte haben können und ſollen, gehabt hat.
%::4632: Daß es gut ſeyn würde, wenn das Separations- Werk der dazu verordneten Commiſſarien einziges Sauptgeſchäfte wäre.
Die in dieſem nie"genugſam zu betreibenden Geſchäfte etwa hie und da wahrge- nommene Schläfrigkeit mag auch vieleicht mit aus dem Grunde herrühren, weil es den dazu ernannten Commiſſarien nicht ihr eigentliches Hauptgeſchäfte iſt. Alle Dinge aber, die nur als Nebenſachen behandelt werden, verlieren dadurch in ihrem Betriebe und Aus- führung gar ſehr.
Die Juſtiz- Commiſſarien ſind, wie bereits bey anderer Gelegenheit erwähnet worden, Perſonen, die ſchon vorhin in öffentlichen Bedienungen ſtehen, deren Vernach- läßigung ſtrafbar, und ihren Pflichten zuwider ſeyn würde. Sind gleich zuweilen bey dieſen ihren ordentlichen Amts- Verrichtungen Tage und Stunden, worinn auch andere Geſchäfte unternommen werden könnten, übrig, ſo wollen doch ſelbige nur ſelten zu einer recht gründlichen Ausführung, der ihnen zugleich mit aufgetragenen Separations- Ge- ſchäfte hinreichend ſeyn. Die Sachen werden daher, wie es auch faſt nicht anders ſeyn Fann, öfters übers Knie gebrochen, oder doch, weil man wegen Mangel der Zeit die Geſchäfte mitten in ihrem beſten Fortgange abbrechen müſſen, in die Länge gezogen, und dadurch viele unnöthige Koſten verurſachet, von welchen allen den ES
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