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Leopold Friedrich Fredersdorffs ... praktisch-ökonomisch-juristische Anleitung zu Veranschlagung der Domänen- und anderer Landgüter nach allgemein anwendbaren Grundsätzen : nebst einem Anhange von den Erbpachten
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Fünfter Abſchni(*,

Bon der Reviſion des Pacht- Anſchlages nach geendig- ter Pachtzeit,

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(E- können währent des Laufs einer Pachtzeit man<erley Beränderungen bey derſelben vorgeben, und auch dann, wenn einige derſelben bes kannt ſind, iſt es nötbig zu unterſuchen, ob nicht noch mehrere vorgefal, ten ſind, g

. 3.

. Die Veränderungen, die fich zutragen können, ſind zum Beyſpiek folgende: -. Es kann eine neue Vermeſſung der Aecker, Wieſen, Gärten und Teiche vorgensmmen 3

Es können nue Pachtſtücke zu der Hauptpacht gelegt z

Es fönnen wichtige Meliorationen, zu denen der Eigenthümer die Koſten hergegeben, oder einen Theil derſelben beygetragen hat, und wovon die Nubung nunmehr zur Pacht zu ziehen iſt, zum Beyſpiel, Urdarmas <hung einer Strecke Landes oder Wieſen, vorgenommen z

Es können nur Gefälle, die bisher berechnet worden find, nunmehr aber mit in Pacht gegeben werden ſollen, hinzugekommen ſcyn.

Es kann ſich ofenbahren, daß das eine oder andere Grundſtück bey eintretenden beſondern Umſtänden zu einer hößern Pacht gezogen werden könne.

Dagegen kann aber auch der Fall eintreten, daß ein Pachtſtück wegen Verſchlimmerung deſſelben in der Pacht heruntergeſeßt werden muß, zum Beyipiel, wenn es wegen gewiſſer Conjunkturen, die nun aufhören, zu einer böhern Pacht angeſeßt war,

- Eben ſo können auch gewiſſe Gefälle oder kleine Nebenpachtungen ges ringer geworden ſeyn, a

Gg9s 3 6. 3.