Vorbericht, 9 wen Es: Fam hi alſo nicht darauf än/ lauter neus oder noch nicht beamte Dine zu ſagen, ſondern auch bikannte'deutlied zu erklären, richtig: anzuwenden und ſie Durch eine li<tvolle Darſtellung für) einen IPißbegierigen nüblich zu machen. Dieſes iſt etwas Weſentliches,
Nur'für diejenigen; welche Anſchläge von: Domänengütern zu ma- Hen ber nen. wollen; habe ich geſchrieben, nicht für ſolche, die ſie ſchon) und vielleicht:noch! beſſer,!:zu machen wiſſen.!' Für jene bin ich, nach'ei- ner, einer ordentlichen-Verfahrungsweiſe gemäßen allgemeinen Me thode, Anſchläge zu machen, eine Asweiſung“zu. geben bemüht geweſen,
und wenn auch indem einen oder“andern Lande: gewiſſe Veratiſchla- gungsgrundſäke angenommen find; ſo wird man ſolche um ſo leichter anwenden können, Denn ARCH winß vn allerwärts virfah»-
xen werden.|:
Es iſt meine Abſicht geweſen, den Unterricht dadurch zu erleichtern; daß man alles Nöthige zuſammen finde, und'die zerſtreueten“ Materien aus mehrern Schriften, und gar aus koſtbaren Werken, die nicht ein jeder hat, und worin ſich nicht ſelten theoretiſche Angaben, die den prak- tiſchen Probierſtein nicht vertragen können, oder nur ſolche, die nur in gewiſſen Ländern, oder 02 anwendbar ſind, finden, nicht erſt ängſtlich zuſammenſuchen müſſe... 50.8
Uebrigens glaube ich, daß 5 dem praktiſchen Juriſten eine ſolche Anleitung nicht unnüß ſey, Denn bey Entſcheidung ökonomiſcher Streite und Anwendung der Geſeke auf die, ſolchen Streiten zum Grunde lie- genden Handlungen,(Fata), iſt es doch allerdings nothwendig, von derjenigen Materie, worüber geſtritten wird, einen deutlichen Bearif zu haben. Wer die Einrichtung eines Pachtgeſchäfts nach der Werbin- Dung der einzelnen Theile zu einem Ganzen nicht kennt; der wird ſchwer-
* Feebitadorfs Anleitung. B lich


