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In jedem Kreiſe iſt ein Oberaufſeßher zu ernen»
nen, welcher über die Feldhüter Aufſicht führt, die
Verrichtungen eines Waſſervertheilers übernimmt und zu gleicher Zeit die Aufſicht über die Crhaltung der Wege hat.
Die Forſtbehörden ſind verbunden zur Ausfüh- rung dieſer Geſeße und Verordnungen mitzuwirken.
Der Jugenieur, der Oberaufſeher, ein Forſt-
beamter(auch Kreisbevollmächtigte) halten jährliche Special- Beſichtigungen zur Verification der Maal- ſteine und Fluthbetten, ſo wie zur Berichtigung des Miveaw's, ferner zur Unterſuchung der öffentlichen und gemeinſchaftlichen Ausbeſſerungs- Arbeiten, zur Sammlung der Reclamationen, zur Kenntnißnahme neuer Unternehmungen u, ſ. w,.
Der Betrag des durch Schleuſen, Abzugsgrä- ven: oder hydrauliſche Maſchinen zu nehmenden Waſſers muß beſtimmt werden,
Cs ſoll eine geordnete Vertheilung nach Maaß und Dauer in Hinſicht der verſchiedenen Bedürfniſſe, der Ausdehnung der zu bewäſſernden Ländereien und in denen der Bewäſſerung gewidmeten Jahreszeiten Seatt finden.;
Die Zeit der Bewäſſerung ſoll genau beſtimmt ſeyn,
Die jährlichen Taxen nach den verſchiedenen


